FREI - Freunde Richards Einer Idee
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"DEIN EIGENES LEBEN IST WERTVOLL!"
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Forwarded from Oliver Janich & Team
Amtsgericht_Weimar_9_F_148_21_EAO_Beschluss_anonym_2021_04_08_online.pdf
2 MB
Das Sensationsurteil vom Weimar. Eltern, geht damit zu den Schulleitungen und in Elternabende, auch zur lokalen Polizei! Jeder, der diese Informationen bekommt, macht sich ab sofort mitschuldig an den Verbrechen gegen unsere Kinder! Artikel dazu zur schnellen Übersicht für jene, die ihr überzeugen wollt: https://2020news.de/sensationsurteil-aus-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/
"Ohne Staat gibt es gewalttätige Gangs, die uns bedrohen und ausrauben."

Was ist in seiner Charakteristik der Staat anderes, als eine Gang, die genau das macht?

Es ist idiotisch zu behaupten, man bräuchte institutionalisierte-, alles umfassende-, in jeden Lebensbereich der Menschen eingreifende Gewalt, um etwaige andere, angeblich entstehende Gewalt durch die Abwesenheit dieser Institution zu verhindern, die genau das machen könnte.

Was für ein fürchterliches Menschenbild liegt dieser Annahme zugrunde? Was sonst sollte diese Gang aufgrund der Irrationalität dieser Aussage (denn diese Gang besteht ja ebenfalls aus Menschen) anderes vermitteln, als die Gutherzigkeit und Gutgemeintheit zur Rechtfertigung der eigenen Existenz, in dem man unkalkulierbare, in alle Lebensbereiche der Menschen hineinkriechende Gefahren abwehren möchte (egal ob man das selber will oder nicht), in dem man per Gewaltdekret genau in diese Bereiche selbst hineinkriecht, diese kontrolliert und überwacht? Dem "Allgemeinwohl" zu Gute. Die Wahrheit ist, nicht nur die Behauptung der Schlechtigkeit des menschlichen Wesens kann keine moralische Rechtfertigung für Herrschaft sein (durch Menschen). Auch die Existenz von unsichtbaren Gefahren kann eine Herrschaft von Menschen über andere Menschen nicht rechtfertigen.

Nur weil dir nie jemand top-down vía Schule, Elternhaus, Politik und Medien gesagt hat, dass du über diesen Irrsinn nachdenken sollst, heißt das nicht, dass du nicht über diesen Irrsinn nachdenken sollst.
Forwarded from Gunnar Kaiser
"Das Amtsgericht Weilheim erteilte in einem Verfahren über die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung an einer Realschule eine einstweilige Anordnung zugunsten der Betroffenen: „Die Schulleitung der Realschule in S. bestehend aus dem Schulleiter und der stellvertretenden Schulleiterin, wird angewiesen, es zu unterlassen gegenüber der Betroffenen die Anordnung zu treffen, auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.“ heißt es in dem TE exklusiv vorliegenden Beschluss, den Sie hier nachlesen können.
Das Gericht holte zu dieser Entscheidung umfassende Sachverständigenmeinungen ein. Aufgrund einer Begutachtung durch den Psychologieprofessor Christof Kuhbandner, kam man zu dem Ergebnis, „dass von den Gesichtsmasken für Kinder eine erhebliche Gefährdung deren geistigen und körperlichen Wohles ausgehen kann.“ Kuhbandner führte u.a. aus, dass 68 Prozent der Kinder Beeinträchtigungen durch das Maskentragen klagen. Außerdem könne es zu einem „ Maskenmund“ kommen, der mit Erkrankungen wie Karies, Mundgeruch und Zahnfleischentzündungen einhergehe. Dazu kämen Folgen für die Entwicklung der Kinder durch die Störung der nonverbalen Kommunikation."

Tichys Einblick

Das ganze Urteil hier:
https://www.tichyseinblick.de/wp-content/uploads/2021/04/AG-Weilheim-2021-04-13-Familiengericht-untersagt-Maskenpflicht-an-einer-Realschule.pdf
Forwarded from Gunnar Kaiser
Das Amtsgericht Weilheim i.OB führt zu dem Fall aus: „Es muss jedoch allen, die den Beschluss und insbesondere die Ausführungen des Sachverständigen Kuhbandner kennen, klar sein, dass jeder, der ein Kind entgegen dessen Willen über einen längeren Zeitraum zwingt, eine Maske zu tragen, eine Gefährdung dessen Wohls verursacht und damit ohne rechtfertigenden Grund in dessen Rechte eingreift. [...] Ein Schulleiter oder Lehrer, der dies in Kenntnis der damit verbundenen Gefahren dennoch tut, wird sich in dem Fall, dass die Gefährdung eine tatsächliche Schädigung des betroffenen Kindes zur Folge hat, nicht darauf berufen können, er habe die Gefahr nicht gekannt oder sei durch irgendeine Infektionsschutzverordnung oder ein Hygienekonzept hierzu gezwungen gewesen.“
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