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Forwarded from Anwälte-für-Aufklärung (Marion Muddemann)
‼️‼️10.04.2021 - Sensationsurteil aus Weimar: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler‼️‼️
Am 8. April 2021 hat das Familiengericht Weimar beschlossen, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten ist, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, ihnen AHA-Mindestabstände aufzuerlegen und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich hat das Gericht bestimmt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten ist.
Erstmalig ist nun vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben worden hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anit-Corona-Massnahmen. Als Gutachterinnen waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden.
Der Richter fasst seine Entscheidung wie folgt zusammen:
“Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im „Pandemie“-Geschehen.
Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine „Infektion“ mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereits aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts. Laut RKI-Berechnungen, wie Gutachter Prof. Dr. Kuhbandner ausführt, beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent. Das würde heißen: Auf zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98 falsch- positive Schnelltest-Ergebnisse, welche man dann alle mit einem PCR-Test nachtesten müsste.
Ein (regelmäßiger) Zwang zum anlasslosen Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden, für das schon die medizinische Indikation fehlt, kann nicht auferlegt werden, weil er außer Verhältnis zu dem Effekt steht, der damit erreicht werden kann. Zugleich setzt der regelmäßige Zwang zum Test die Kinder psychisch unter Druck, weil so ihre Schulfähigkeit ständig auf den Prüfstand gestellt wird.”
"Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.”
https://2020news.de/sensationsurteil-aus-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/
@Anwaelte_fuer_Aufklaerung
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IBAN DE22830654080004273567
Am 8. April 2021 hat das Familiengericht Weimar beschlossen, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten ist, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, ihnen AHA-Mindestabstände aufzuerlegen und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich hat das Gericht bestimmt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten ist.
Erstmalig ist nun vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben worden hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anit-Corona-Massnahmen. Als Gutachterinnen waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden.
Der Richter fasst seine Entscheidung wie folgt zusammen:
“Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im „Pandemie“-Geschehen.
Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine „Infektion“ mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereits aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts. Laut RKI-Berechnungen, wie Gutachter Prof. Dr. Kuhbandner ausführt, beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent. Das würde heißen: Auf zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98 falsch- positive Schnelltest-Ergebnisse, welche man dann alle mit einem PCR-Test nachtesten müsste.
Ein (regelmäßiger) Zwang zum anlasslosen Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden, für das schon die medizinische Indikation fehlt, kann nicht auferlegt werden, weil er außer Verhältnis zu dem Effekt steht, der damit erreicht werden kann. Zugleich setzt der regelmäßige Zwang zum Test die Kinder psychisch unter Druck, weil so ihre Schulfähigkeit ständig auf den Prüfstand gestellt wird.”
"Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.”
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Amtsgericht_Weimar_9_F_148_21_EAO_Beschluss 2021_04_08.pdf
1.4 MB
Der vollständige Beschlusses des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021
AZ 9 F 148/21 zum Verbot von Masken, Abstand und Tests bei Schülern
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AZ 9 F 148/21 zum Verbot von Masken, Abstand und Tests bei Schülern
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Forwarded from Alles Ausser Mainstream (Boschimo (Bodo Schiffmann))
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❤️❤️❤️❤️❤️❤️❤️
....
Leute. ..GUTE NACHRICHTEN 👍👌
...
hoffen wir das sich dieses neue Weimarer Urteil Schule macht ✅❗️✅❗️✅❗️✅❗️✅
....
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Forwarded from Augen Auf Medien Analyse
10.04.2021 - Sensationsurteil aus Weimar: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler
Zitat aus dem Artikel:
Der Richter fasst seine Entscheidung wie folgt zusammen:
“Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im „Pandemie“-Geschehen.
Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine „Infektion“ mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereits aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts. Laut RKI-Berechnungen, wie Gutachter Prof. Dr. Kuhbandner ausführt, beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent. Das würde heißen: Auf zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98 falsch- positive Schnelltest-Ergebnisse, welche man dann alle mit einem PCR-Test nachtesten müsste.
Ein (regelmäßiger) Zwang zum anlasslosen Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden, für das schon die medizinische Indikation fehlt, kann nicht auferlegt werden, weil er außer Verhältnis zu dem Effekt steht, der damit erreicht werden kann. Zugleich setzt der regelmäßige Zwang zum Test die Kinder psychisch unter Druck, weil so ihre Schulfähigkeit ständig auf den Prüfstand gestellt wird.”
Abschliessend merkt der Richter an: “Ausgehend von Erhebungen in Österreich, wo in Grundschulen keine Masken getragen werden, aber dreimal pro Woche flächendeckend Schnelltests vorgenommen werden, ergibt sich nach den Darlegungen des Gutachters Prof. Dr. Kuhbandner:
100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern.
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Zitat aus dem Artikel:
Der Richter fasst seine Entscheidung wie folgt zusammen:
“Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im „Pandemie“-Geschehen.
Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine „Infektion“ mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereits aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts. Laut RKI-Berechnungen, wie Gutachter Prof. Dr. Kuhbandner ausführt, beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent. Das würde heißen: Auf zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98 falsch- positive Schnelltest-Ergebnisse, welche man dann alle mit einem PCR-Test nachtesten müsste.
Ein (regelmäßiger) Zwang zum anlasslosen Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden, für das schon die medizinische Indikation fehlt, kann nicht auferlegt werden, weil er außer Verhältnis zu dem Effekt steht, der damit erreicht werden kann. Zugleich setzt der regelmäßige Zwang zum Test die Kinder psychisch unter Druck, weil so ihre Schulfähigkeit ständig auf den Prüfstand gestellt wird.”
Abschliessend merkt der Richter an: “Ausgehend von Erhebungen in Österreich, wo in Grundschulen keine Masken getragen werden, aber dreimal pro Woche flächendeckend Schnelltests vorgenommen werden, ergibt sich nach den Darlegungen des Gutachters Prof. Dr. Kuhbandner:
100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern.
Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.”
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2020 NEWS
Sensationsurteil aus Weimar: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler - 2020 NEWS
Am 8. April 2021 hat das Familiengericht Weimar in einem Eilverfahren (Az.: 9 F 148/21) beschlossen, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten ist, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere…
Forwarded from Friederike de Bruin
21-04-11_Mustertext Eltern an Schulleitung(1).docx
34 KB
💥Mustertext von Prof. SCHWAB.
BITTE TEILEN💥
Sehr geehrte/r xx
Hiermit untersage ich, dass mein (unser) Sohn/meine (unsere) Tochter (Name), der/die an Ihrer Schule die Klasse __ besucht, auf dem Schulgelände auf COVID-19 getestet wird. Für den Fall, dass meinem (unserem) Sohn/meiner (unserer) Tochter aus diesem Grund der Zutritt zum Schulgelände versagt oder er/sie des Schulgeländes verwiesen wird, behalte ich mir gerichtliche Schritte vor. Erst recht behalte ich mir gerichtliche Schritte für den Fall vor, dass Sie meinem (unserem) Sohn/meiner (unserer) Tochter aus Anlass der verweigerten Testung unentschuldigte Fehltage zur Last legen. Sofern vorgesehen ist, dass die Testung zuhause durchgeführt wird, erkläre/n ich/wir bereits jetzt, dass wir weder eine solche Testung durchführen noch das benutzte Test-Kit vorlegen werden.
Sie haben nicht das Recht, die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht von einer solchen Testung abhängig zu machen. Denn...
Danke fürs weiterleiten‼️
@friedensrike
BITTE TEILEN💥
Sehr geehrte/r xx
Hiermit untersage ich, dass mein (unser) Sohn/meine (unsere) Tochter (Name), der/die an Ihrer Schule die Klasse __ besucht, auf dem Schulgelände auf COVID-19 getestet wird. Für den Fall, dass meinem (unserem) Sohn/meiner (unserer) Tochter aus diesem Grund der Zutritt zum Schulgelände versagt oder er/sie des Schulgeländes verwiesen wird, behalte ich mir gerichtliche Schritte vor. Erst recht behalte ich mir gerichtliche Schritte für den Fall vor, dass Sie meinem (unserem) Sohn/meiner (unserer) Tochter aus Anlass der verweigerten Testung unentschuldigte Fehltage zur Last legen. Sofern vorgesehen ist, dass die Testung zuhause durchgeführt wird, erkläre/n ich/wir bereits jetzt, dass wir weder eine solche Testung durchführen noch das benutzte Test-Kit vorlegen werden.
Sie haben nicht das Recht, die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht von einer solchen Testung abhängig zu machen. Denn...
Danke fürs weiterleiten‼️
@friedensrike
Forwarded from Klagepaten Kanal PCR Test Schule
Musterschreiben: keine Einwilligung für PCR Test oder vergleichbaren Test an Schulen - Klagepaten - Gerechtigkeit in Deiner Hand
https://klagepaten.eu/musterschreiben-keine-einwilligung-fuer-pcr-test-an-schulen/
https://klagepaten.eu/musterschreiben-keine-einwilligung-fuer-pcr-test-an-schulen/
www.klagepaten.de
Neues Musterschreiben: kein PCR Test an meinem Schulkind! | Klagepaten
Hier möchten wir Dir ein anwaltlich erstelltes Musterschreiben zur Verfügung stellen, das Du der Schule zukommen lassen kannst um der Durchführung eines PCR-Tests zu widersprechen. Wie immer ist es aus unserer Sicht empfehlenswert, das Schreiben so anzupassen…
Forwarded from Deleted Account
https://reitschuster.de/post/bayerisches-gericht-corona-tests-fuer-schueler-muessen-freiwillig-sein/
reitschuster.de
Bayerisches Gericht: Corona-Tests für Schüler müssen freiwillig sein "Schülern dürfen keine Nachteile entstehen"
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Söders Corona-Zwangs-Test für Schüler eingeschränkt: Niemand dürfe dazu gezwungen werden. Wer sich weigere, müsse dann aber in den Distanzunterricht. Eine lebensferne Entscheidung. GASTBEITRAG
Ab 18 oder ein Erziehungsberechtigter und nicht ein Lehrer! 😉
Kann aber unterschiedlich sein, ich würde es anfordern von der Schule.
Hautkontakt mit dem Puffer ist zu vermeiden... warum wohl?:
Forwarded from K A R A D A Y I
☣️☣️☣️☣️☣️
CHEMIKER schlägt bei SELBSTTESTS an Schulen ALARM ‼
BRIEF EINES CHEMIKERS - 11.04.2021
👉 Nehmt das gern als Vorlage und schreibt an eure Schulleiter 👈
KINDER und SELBSTTESTS
Sehr geehrte Schulleiter,
vielen Dank für Ihre Nachricht zu den Selbsttests. Als promovierter Chemiker sehe ich es als meine Pflicht, Sie auf einige Sachverhalte zu den Tests von La Roche hinzuweisen und möchte Ihnen diesbzgl. auch einge Fragen stellen.
Festzuhalten ist zunächst, dass diese Tests Chemikalien enthalten, die nicht in Kinderhände gehören. Wenn ein Kind den Test unsachgemäß handhabt, kann es dabei zu ernsthaften Verletzungen kommen. Bitte beachten Sie die H- und P-Sätze, die in der Packungsbeilage aufgeführt sind, u.a.:
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Wenn ein Kind ausgelaufene Flüssigeit an die Finger bekommt und sich diese anschließend ins Auge reibt, kann es zu also zu schweren Augenreizungen mit ggf. bleibenden Schäden führen, abhängig von den eingesetzten Chemikalien. Nicht ohne Grund müsste ich im Labor hierfür eine Schutzbrille, Kittel und Handschuhe tragen und das Prozedere im Abzug durchführen.
Der Arbeitgeber muss dazu außerdem die Ausrüstung bereitstellen. Die Schule untersteht zugegebenermaßen bzgl. der Schüler und Eltern nicht dem Arbeitsrecht, den Pädagogen gegenüber schon. Daher würde für mich sehr interessieren:
- Welche Sicherheitsmaßnahmen wird die Schule ergreifen?
- Stehen u.A. in den entsprechenden Räumen Augenduschen bereit?
- Wie wird mit verschütteten Tests umgegangen?
- Wie werden die benutzten Tests entsorgt?
In Summe halte ich diese Tests in keinster Weise für Kinder geeignet, sondern sogar für gefährlich. Der Gesetzgeber hätte die Tests erst ab einem Alter von 18, frühestens 16 Jahren freigeben dürfen. Bei der Eilzulassung wurde wohl aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen über diesen Punkt hinweggesehen. Ich bin immer wieder erstaunt, wie bzgl. Masken, Tests etc. alle Vorgaben, die im Arbeitsumfeld streng geregelt sind, jenseits dieses Gebietes plötzlich an Bedeutung verlieren, obwohl die Gefahrenpotentiale dieselben bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
CHEMIKER schlägt bei SELBSTTESTS an Schulen ALARM ‼
BRIEF EINES CHEMIKERS - 11.04.2021
👉 Nehmt das gern als Vorlage und schreibt an eure Schulleiter 👈
KINDER und SELBSTTESTS
Sehr geehrte Schulleiter,
vielen Dank für Ihre Nachricht zu den Selbsttests. Als promovierter Chemiker sehe ich es als meine Pflicht, Sie auf einige Sachverhalte zu den Tests von La Roche hinzuweisen und möchte Ihnen diesbzgl. auch einge Fragen stellen.
Festzuhalten ist zunächst, dass diese Tests Chemikalien enthalten, die nicht in Kinderhände gehören. Wenn ein Kind den Test unsachgemäß handhabt, kann es dabei zu ernsthaften Verletzungen kommen. Bitte beachten Sie die H- und P-Sätze, die in der Packungsbeilage aufgeführt sind, u.a.:
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Wenn ein Kind ausgelaufene Flüssigeit an die Finger bekommt und sich diese anschließend ins Auge reibt, kann es zu also zu schweren Augenreizungen mit ggf. bleibenden Schäden führen, abhängig von den eingesetzten Chemikalien. Nicht ohne Grund müsste ich im Labor hierfür eine Schutzbrille, Kittel und Handschuhe tragen und das Prozedere im Abzug durchführen.
Der Arbeitgeber muss dazu außerdem die Ausrüstung bereitstellen. Die Schule untersteht zugegebenermaßen bzgl. der Schüler und Eltern nicht dem Arbeitsrecht, den Pädagogen gegenüber schon. Daher würde für mich sehr interessieren:
- Welche Sicherheitsmaßnahmen wird die Schule ergreifen?
- Stehen u.A. in den entsprechenden Räumen Augenduschen bereit?
- Wie wird mit verschütteten Tests umgegangen?
- Wie werden die benutzten Tests entsorgt?
In Summe halte ich diese Tests in keinster Weise für Kinder geeignet, sondern sogar für gefährlich. Der Gesetzgeber hätte die Tests erst ab einem Alter von 18, frühestens 16 Jahren freigeben dürfen. Bei der Eilzulassung wurde wohl aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen über diesen Punkt hinweggesehen. Ich bin immer wieder erstaunt, wie bzgl. Masken, Tests etc. alle Vorgaben, die im Arbeitsumfeld streng geregelt sind, jenseits dieses Gebietes plötzlich an Bedeutung verlieren, obwohl die Gefahrenpotentiale dieselben bleiben.
Mit freundlichen Grüßen