Forwarded from HAINTZ.media 🇩🇪🇦🇹🇨🇭 (Markus Haintz)
Brandbrief für unserer Kinder.pdf
60.7 KB
Verbreiten Sie bitte über Ihre Kanäle, Webseiten und andere Kontakte diesen Brandbrief im Namen unserer Kinder.
Wir Eltern, Großeltern, Lehrer wissen uns nicht mehr anders zu helfen.
Dieser Brief soll von Eltern deutschlandweit an alle Schulen, Kultusminister, Gesundheitsämter, Schulämter geschickt werden und soll medienwirksam Aufmerksamkeit bekommen, damit endlich etwas geschieht. Auch werden Kinderschutzorganisationen, Medien und Gerichte angeschrieben, um diese endlich einmal aus ihrem Dornröschenschlaf zu wecken.
Einzelne Auseinandersetzungen mit Schulen und Gerichten führen nicht zum Erfolg und haben uns mürbe gemacht.
Wir sind Eltern und keine Anwälte oder Ärzte, sondern handeln aus unserem Herzen heraus.
Der öffentliche Druck muss enorm sein.
Vielen Dank von Millionen Kindern.
Wir Eltern, Großeltern, Lehrer wissen uns nicht mehr anders zu helfen.
Dieser Brief soll von Eltern deutschlandweit an alle Schulen, Kultusminister, Gesundheitsämter, Schulämter geschickt werden und soll medienwirksam Aufmerksamkeit bekommen, damit endlich etwas geschieht. Auch werden Kinderschutzorganisationen, Medien und Gerichte angeschrieben, um diese endlich einmal aus ihrem Dornröschenschlaf zu wecken.
Einzelne Auseinandersetzungen mit Schulen und Gerichten führen nicht zum Erfolg und haben uns mürbe gemacht.
Wir sind Eltern und keine Anwälte oder Ärzte, sondern handeln aus unserem Herzen heraus.
Der öffentliche Druck muss enorm sein.
Vielen Dank von Millionen Kindern.
Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier (Dirk Sattelmaier)
Aus gegebenem Anlass:
Ich bekomme unzählige Anfragen wegen der kommenden Testpflicht in Schulen.
Derzeit fehlt jedoch mangels entsprechender Verordnung(en) die Vorstellung darüber, wie diese Testpflicht aussehen wird. Das ist aber für die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens m.E. von großer Bedeutung.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann aber mangels entsprechender Verordnung (zumindest in NRW) noch kein Eilantrag beim OVG eingereicht werden.
https://t.me/RASattelmaier
Ich bekomme unzählige Anfragen wegen der kommenden Testpflicht in Schulen.
Derzeit fehlt jedoch mangels entsprechender Verordnung(en) die Vorstellung darüber, wie diese Testpflicht aussehen wird. Das ist aber für die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens m.E. von großer Bedeutung.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann aber mangels entsprechender Verordnung (zumindest in NRW) noch kein Eilantrag beim OVG eingereicht werden.
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Forwarded from Familienzeit entdecken
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Forwarded from fuf media - Freiheit denken
Sie hat mir ergänzend folgendes geschrieben:
"Wir leben mit unseren 3 Kindern quasi seit 7 Jahren (mit Unterbrechungen) kita- und schulfrei .
Wir setzen uns für Familien ein, die einen Weg, raus aus dem System, suchen und begleiten Familien auf ihrem Weg zur Schulbefreiung.
Ich möchte allen Eltern Mut machen, sich für ihre Kinder stark zu machen. Endlich die Verantwortung zu übernehmen und für sie einzustehen."
Kontaktmöglichkeit: @entdeckerontour
Telegramkanal: t.me/freilernenfreileben
"Wir leben mit unseren 3 Kindern quasi seit 7 Jahren (mit Unterbrechungen) kita- und schulfrei .
Wir setzen uns für Familien ein, die einen Weg, raus aus dem System, suchen und begleiten Familien auf ihrem Weg zur Schulbefreiung.
Ich möchte allen Eltern Mut machen, sich für ihre Kinder stark zu machen. Endlich die Verantwortung zu übernehmen und für sie einzustehen."
Kontaktmöglichkeit: @entdeckerontour
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Forwarded from Netzwerk kritischer Experten
Wieso glaubt Ihre Landesregierung / Ihr Kultusministerium, von den Lehrern die Verantwortung für die Durchführung solcher Antigen-Tests aufbürden zu dürfen?
In der 47. Sitzung des Corona-Ausschusses begründet ein Mathe- und Physiklehrer aus Sachsen ab ca. Stunde 4, Minute 38, warum er als Lehrer, gerade auch wegen des Inhalts der seinem Dienstherrn offiziell in Bezug genommenen Gebrauchsanleitung zum Antigen-Test, nicht zur Anleitung und Beaufsichtigung solcher Tests bei seinen Schülern verpflichtet werden darf, siehe:
https://www.youtube.com/watch?v=QqYSx4mskVA
Andere Bundesländer wie das Land NRW beziehen sich offiziell auf die gleiche Gebrauchsanleitung, siehe:
https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Gebrauchsanweisung%20Hersteller.pdf
Es ist ein absoluter Skandal, was den Lehrern und Schulkindern hier zugemutet wird. Diesbezügliche Anweisungen
von Dienstherren / Dienstvorgesetzten begründen nach diesseitiger Wertung den Tatverdacht der Nötigung im Amt
gegenüber den betroffenen Lehrern und Kindern und zudem der Misshandlung Schutzbefohlener und der Körperverletzung im Amt gegenüber den betroffenen Kindern.
In der 47. Sitzung des Corona-Ausschusses begründet ein Mathe- und Physiklehrer aus Sachsen ab ca. Stunde 4, Minute 38, warum er als Lehrer, gerade auch wegen des Inhalts der seinem Dienstherrn offiziell in Bezug genommenen Gebrauchsanleitung zum Antigen-Test, nicht zur Anleitung und Beaufsichtigung solcher Tests bei seinen Schülern verpflichtet werden darf, siehe:
https://www.youtube.com/watch?v=QqYSx4mskVA
Andere Bundesländer wie das Land NRW beziehen sich offiziell auf die gleiche Gebrauchsanleitung, siehe:
https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Gebrauchsanweisung%20Hersteller.pdf
Es ist ein absoluter Skandal, was den Lehrern und Schulkindern hier zugemutet wird. Diesbezügliche Anweisungen
von Dienstherren / Dienstvorgesetzten begründen nach diesseitiger Wertung den Tatverdacht der Nötigung im Amt
gegenüber den betroffenen Lehrern und Kindern und zudem der Misshandlung Schutzbefohlener und der Körperverletzung im Amt gegenüber den betroffenen Kindern.
Forwarded from Bella
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Sensationsurteil aus Weimar: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler
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https://2020news.de/sensationsurteil-aus-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/
✿➿♥️➿✿ @Eltern_Netzwerk
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Sensationsurteil aus Weimar: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler
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ich empfehle obige Gruppe
und entstehendes Netzwerk. ..mit Untergruppen für Stadtteile und anderes. ..
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Forwarded from Anwälte-für-Aufklärung (Marion Muddemann)
‼️‼️10.04.2021 - Sensationsurteil aus Weimar: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler‼️‼️
Am 8. April 2021 hat das Familiengericht Weimar beschlossen, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten ist, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, ihnen AHA-Mindestabstände aufzuerlegen und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich hat das Gericht bestimmt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten ist.
Erstmalig ist nun vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben worden hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anit-Corona-Massnahmen. Als Gutachterinnen waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden.
Der Richter fasst seine Entscheidung wie folgt zusammen:
“Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im „Pandemie“-Geschehen.
Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine „Infektion“ mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereits aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts. Laut RKI-Berechnungen, wie Gutachter Prof. Dr. Kuhbandner ausführt, beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent. Das würde heißen: Auf zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98 falsch- positive Schnelltest-Ergebnisse, welche man dann alle mit einem PCR-Test nachtesten müsste.
Ein (regelmäßiger) Zwang zum anlasslosen Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden, für das schon die medizinische Indikation fehlt, kann nicht auferlegt werden, weil er außer Verhältnis zu dem Effekt steht, der damit erreicht werden kann. Zugleich setzt der regelmäßige Zwang zum Test die Kinder psychisch unter Druck, weil so ihre Schulfähigkeit ständig auf den Prüfstand gestellt wird.”
"Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.”
https://2020news.de/sensationsurteil-aus-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/
@Anwaelte_fuer_Aufklaerung
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https.//paypal.me/pools/c/8wmEV8wvvg
IBAN DE22830654080004273567
Am 8. April 2021 hat das Familiengericht Weimar beschlossen, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten ist, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, ihnen AHA-Mindestabstände aufzuerlegen und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich hat das Gericht bestimmt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten ist.
Erstmalig ist nun vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben worden hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anit-Corona-Massnahmen. Als Gutachterinnen waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden.
Der Richter fasst seine Entscheidung wie folgt zusammen:
“Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im „Pandemie“-Geschehen.
Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine „Infektion“ mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereits aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts. Laut RKI-Berechnungen, wie Gutachter Prof. Dr. Kuhbandner ausführt, beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent. Das würde heißen: Auf zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98 falsch- positive Schnelltest-Ergebnisse, welche man dann alle mit einem PCR-Test nachtesten müsste.
Ein (regelmäßiger) Zwang zum anlasslosen Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden, für das schon die medizinische Indikation fehlt, kann nicht auferlegt werden, weil er außer Verhältnis zu dem Effekt steht, der damit erreicht werden kann. Zugleich setzt der regelmäßige Zwang zum Test die Kinder psychisch unter Druck, weil so ihre Schulfähigkeit ständig auf den Prüfstand gestellt wird.”
"Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.”
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Forwarded from Anwälte-für-Aufklärung (Marion Muddemann)
Amtsgericht_Weimar_9_F_148_21_EAO_Beschluss 2021_04_08.pdf
1.4 MB
Der vollständige Beschlusses des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021
AZ 9 F 148/21 zum Verbot von Masken, Abstand und Tests bei Schülern
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AZ 9 F 148/21 zum Verbot von Masken, Abstand und Tests bei Schülern
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Forwarded from Alles Ausser Mainstream (Boschimo (Bodo Schiffmann))
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❤️❤️❤️❤️❤️❤️❤️
....
Leute. ..GUTE NACHRICHTEN 👍👌
...
hoffen wir das sich dieses neue Weimarer Urteil Schule macht ✅❗️✅❗️✅❗️✅❗️✅
....
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...
hoffen wir das sich dieses neue Weimarer Urteil Schule macht ✅❗️✅❗️✅❗️✅❗️✅
Forwarded from Augen Auf Medien Analyse
10.04.2021 - Sensationsurteil aus Weimar: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler
Zitat aus dem Artikel:
Der Richter fasst seine Entscheidung wie folgt zusammen:
“Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im „Pandemie“-Geschehen.
Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine „Infektion“ mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereits aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts. Laut RKI-Berechnungen, wie Gutachter Prof. Dr. Kuhbandner ausführt, beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent. Das würde heißen: Auf zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98 falsch- positive Schnelltest-Ergebnisse, welche man dann alle mit einem PCR-Test nachtesten müsste.
Ein (regelmäßiger) Zwang zum anlasslosen Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden, für das schon die medizinische Indikation fehlt, kann nicht auferlegt werden, weil er außer Verhältnis zu dem Effekt steht, der damit erreicht werden kann. Zugleich setzt der regelmäßige Zwang zum Test die Kinder psychisch unter Druck, weil so ihre Schulfähigkeit ständig auf den Prüfstand gestellt wird.”
Abschliessend merkt der Richter an: “Ausgehend von Erhebungen in Österreich, wo in Grundschulen keine Masken getragen werden, aber dreimal pro Woche flächendeckend Schnelltests vorgenommen werden, ergibt sich nach den Darlegungen des Gutachters Prof. Dr. Kuhbandner:
100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern.
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Zitat aus dem Artikel:
Der Richter fasst seine Entscheidung wie folgt zusammen:
“Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im „Pandemie“-Geschehen.
Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine „Infektion“ mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereits aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts. Laut RKI-Berechnungen, wie Gutachter Prof. Dr. Kuhbandner ausführt, beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent. Das würde heißen: Auf zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98 falsch- positive Schnelltest-Ergebnisse, welche man dann alle mit einem PCR-Test nachtesten müsste.
Ein (regelmäßiger) Zwang zum anlasslosen Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden, für das schon die medizinische Indikation fehlt, kann nicht auferlegt werden, weil er außer Verhältnis zu dem Effekt steht, der damit erreicht werden kann. Zugleich setzt der regelmäßige Zwang zum Test die Kinder psychisch unter Druck, weil so ihre Schulfähigkeit ständig auf den Prüfstand gestellt wird.”
Abschliessend merkt der Richter an: “Ausgehend von Erhebungen in Österreich, wo in Grundschulen keine Masken getragen werden, aber dreimal pro Woche flächendeckend Schnelltests vorgenommen werden, ergibt sich nach den Darlegungen des Gutachters Prof. Dr. Kuhbandner:
100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern.
Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.”
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2020 NEWS
Sensationsurteil aus Weimar: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler - 2020 NEWS
Am 8. April 2021 hat das Familiengericht Weimar in einem Eilverfahren (Az.: 9 F 148/21) beschlossen, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten ist, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere…
Forwarded from Friederike de Bruin
21-04-11_Mustertext Eltern an Schulleitung(1).docx
34 KB
💥Mustertext von Prof. SCHWAB.
BITTE TEILEN💥
Sehr geehrte/r xx
Hiermit untersage ich, dass mein (unser) Sohn/meine (unsere) Tochter (Name), der/die an Ihrer Schule die Klasse __ besucht, auf dem Schulgelände auf COVID-19 getestet wird. Für den Fall, dass meinem (unserem) Sohn/meiner (unserer) Tochter aus diesem Grund der Zutritt zum Schulgelände versagt oder er/sie des Schulgeländes verwiesen wird, behalte ich mir gerichtliche Schritte vor. Erst recht behalte ich mir gerichtliche Schritte für den Fall vor, dass Sie meinem (unserem) Sohn/meiner (unserer) Tochter aus Anlass der verweigerten Testung unentschuldigte Fehltage zur Last legen. Sofern vorgesehen ist, dass die Testung zuhause durchgeführt wird, erkläre/n ich/wir bereits jetzt, dass wir weder eine solche Testung durchführen noch das benutzte Test-Kit vorlegen werden.
Sie haben nicht das Recht, die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht von einer solchen Testung abhängig zu machen. Denn...
Danke fürs weiterleiten‼️
@friedensrike
BITTE TEILEN💥
Sehr geehrte/r xx
Hiermit untersage ich, dass mein (unser) Sohn/meine (unsere) Tochter (Name), der/die an Ihrer Schule die Klasse __ besucht, auf dem Schulgelände auf COVID-19 getestet wird. Für den Fall, dass meinem (unserem) Sohn/meiner (unserer) Tochter aus diesem Grund der Zutritt zum Schulgelände versagt oder er/sie des Schulgeländes verwiesen wird, behalte ich mir gerichtliche Schritte vor. Erst recht behalte ich mir gerichtliche Schritte für den Fall vor, dass Sie meinem (unserem) Sohn/meiner (unserer) Tochter aus Anlass der verweigerten Testung unentschuldigte Fehltage zur Last legen. Sofern vorgesehen ist, dass die Testung zuhause durchgeführt wird, erkläre/n ich/wir bereits jetzt, dass wir weder eine solche Testung durchführen noch das benutzte Test-Kit vorlegen werden.
Sie haben nicht das Recht, die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht von einer solchen Testung abhängig zu machen. Denn...
Danke fürs weiterleiten‼️
@friedensrike
Forwarded from Klagepaten Kanal PCR Test Schule
Musterschreiben: keine Einwilligung für PCR Test oder vergleichbaren Test an Schulen - Klagepaten - Gerechtigkeit in Deiner Hand
https://klagepaten.eu/musterschreiben-keine-einwilligung-fuer-pcr-test-an-schulen/
https://klagepaten.eu/musterschreiben-keine-einwilligung-fuer-pcr-test-an-schulen/
www.klagepaten.de
Neues Musterschreiben: kein PCR Test an meinem Schulkind! | Klagepaten
Hier möchten wir Dir ein anwaltlich erstelltes Musterschreiben zur Verfügung stellen, das Du der Schule zukommen lassen kannst um der Durchführung eines PCR-Tests zu widersprechen. Wie immer ist es aus unserer Sicht empfehlenswert, das Schreiben so anzupassen…
Forwarded from Deleted Account
https://reitschuster.de/post/bayerisches-gericht-corona-tests-fuer-schueler-muessen-freiwillig-sein/
reitschuster.de
Bayerisches Gericht: Corona-Tests für Schüler müssen freiwillig sein "Schülern dürfen keine Nachteile entstehen"
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Söders Corona-Zwangs-Test für Schüler eingeschränkt: Niemand dürfe dazu gezwungen werden. Wer sich weigere, müsse dann aber in den Distanzunterricht. Eine lebensferne Entscheidung. GASTBEITRAG
Ab 18 oder ein Erziehungsberechtigter und nicht ein Lehrer! 😉