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Das Essen 🥘 ist da 😅
Da sich das Abendessen verzögert, haben wir uns einen kleinen Spaß erlaubt, den wohl einige nicht erkannt haben 🤷🏼‍♂️
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Natürlich ist die Gans 🪿 nicht von Lieferando, sondern frisch aus dem Ofen.
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Gleich ist Bescherung! 😌😌
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Grüße von unserer Weihnachtsfeier
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Lassen wir besser mal unkommentiert. 🤬


Die Ärztin Bianca W. sieht sich als Mitglied der indigenen Germaniten.


Sie kassierte mehrere Zehntausend Euro mit gefälschten Atteste in der Corona-Zeit, wurde verurteilt. Jetzt kommt auch noch ihr Haus unter den Hammer.
Moritzburg/Dresden. Das Haus der durch ihren Corona-Prozess bundesweit bekanntgewordenen Ärztin Bianca W. in Moritzburg im Landkreis Meißen kommt unter den Hammer. Das geht aus dem Zwangsversteigerungsportal des Freistaats Sachsen hervor. Die Gläubigerin der Medizinerin ist nach Angaben des Gerichts die Apotheken- und Ärztebank.
Ein Gutachter errechnete einen Verkehrswert für die Immobilie von 614.000 Euro, allerdings schon im Februar 2021. Der Versteigerungstermin ist für den 3. Februar 2025 am Amtsgericht Dresden angesetzt. Ein erster Vermerk dazu war bereits im Dezember 2020 ins Grundbuch eingetragen worden, also noch vor der Corona-Zeit sowie ihrem Prozess. Warum das Haus erst jetzt angeboten wird, dazu erteilte das Gericht keine Auskünfte, da es sich um Interna handele.
Die Hausärztin Bianca W. war im Juni dieses Jahres am Landgericht Dresden zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Zudem erhielt sie ein dreijähriges Berufsverbot. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da alle Beteiligten Revision einlegten.
Angehörige der „indigenen Germaniten“
Die Ärztin hatte rund 1.000 gefälschte Atteste während der Corona-Zeit ausgestellt. Während des Prozesses hatte sie sich als Mitglied des Volkes der indigenen Germaniten bezeichnet, einer reichsbürgerähnlichen Gruppierung, die unlängst Schlagzeilen mit dem Verstecken gesuchter Kinder und Jugendliche in einem ehemaligen Hotel im Erzgebirge gemacht hatte.
Während des Prozesses hatten vor allem rechtsextremistische Kreise wiederholt gegen die Beschuldigung und Inhaftierung der Ärztin demonstriert. Gut zwei Monate nach dem Urteil war die damals 67-Jährige erneut angeklagt worden: ebenfalls wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse, diesmal in 349 Fällen. Mit den Attesten soll sie insgesamt rund 65.000 Euro verdient haben.
Ihr 1993 errichtetes Haus, im Grünen am Ortsrand von Moritzburg gelegen, hat eine Nutzfläche von 318 Quadratmeter, gut 40 Prozent davon entfallen auf die Arztpraxis. Der Rest ist in zwei Wohnungen aufgeteilt. Das Grundstück misst fast 1.300 Quadratmeter. Der Gutachter und IHK-Sachverständige Rico Palmer betont, er sowie die Rechtspflegerin des Amtsgerichts hätten das Areal nur von außen anschauen können, da sie nicht ins Haus durften.
Der so ermittelte Verkehrswert spiegele „den aktuellen Markt und den Zustand der Immobilie wider“, schreibt Palmer in seinem Gutachten. Er sei jedoch „durch den fehlenden Zutritt in die Gebäude gegebenenfalls mit Unsicherheiten behaftet“.

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Wir danken allen Teilnehmern des heutigen Treffens mit Andi - Es war ein wunderbarer Nachmittag und Abend!!
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Wir freuen uns auf eine schöne Sendung mit Euch,
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💥ACHTUNG MESSEROMAS IN DEUTSCHLAND💥

Das kann man alles nicht mehr glauben.
Jetzt werden Omas auf Messer kontrolliert. Liebe Polizei, ganz lieb gefragt, habt Ihr noch alle Latten am Zaun?

Gerade älter Damen und Muttis sind wirklich gefährlich in Deutschland und immer wieder für die Messerangriffe, in Deutschland verantwortlich!

Merke, hüte Dich für Omas und Muddis die in Rage sind😂

🦅#TEAMHEIMAT🇩🇪
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Forwarded from IMPFOPFERARCHIV
Sie treiben diese Show immer weiter. Auch 2025 gibt es eine Corona Notlage ( angeblich ) .

Corona-Sondervermögen Landtag stellt Corona-Notlage für 2025 fest
Auch 2025 besteht aufgrund der Corona-Pandemie eine akute Notlage in Sachsen-Anhalt. Das geht aus einem Antrag des Landtages hervor, der am Dienstag von einer Mehrheit der Abgeordneten angenommen wurde. Die Feststellung der Notlage ist notwendig, damit das Land weiterhin auf Gelder aus dem Corona-Sondervermögen zugreifen kann und aufgenommene Kredite nicht tilgen muss, solange die Notlage besteht.

Die Mehrheit des Landtages hat am Dienstag für das Fortbestehen der Corona-Notlage gestimmt.
Kritik kam aus der Opposition. Die Notlage diene nur dazu, die Schuldenbremse zu umgehen.
Die Koalition folgte dem Aufruf des Finanzministers und stimmte der Corona-Notlage zu.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am Dienstag erneut eine Corona-Notlage für das kommende Jahr festgestellt. Es handelt sich dabei um eine Bedingung, um das Corona-Sondervermögen weiterhin nutzen zu können. Trotz deutlicher Kritik aus der Opposition, dass man sich 2025 noch auf eine akute Notlage durch die Corona-Pandemie beruft, stimmte die Mehrheit des Parlaments für den Beschluss. Damit können die Gelder aus dem insgesamt knapp zwei Milliarden Euro schweren Sondervermögen weiterhin genutzt werden.
Ablehnung aus der gesamten Opposition
"Nach Notlage fühlt sich diese Vorweihnachtszeit nicht an", erklärte Kristin Heiß. Die finanzpolitische Sprecherin der Linken kritisierte die weitere Feststellung einer Corona-Notlage. Das könne man den Menschen auf den Weihnachtsmärkten kaum vermitteln. Dass der Landtag immer noch die Notlage feststellen müsse, liege nur daran, dass die Landesregierung es nicht schaffe, die Gelder aus dem Sondervermögen auch für die Maßnahmen abfließen zu lassen, betonte Heiß. Sie bezeichnete das Ganze als "Notlüge".
Der AfD-Abgeordnete Jan Moldenhauer kündigte bereits in seiner Rede an, dass seine Fraktion die erneute Feststellung einer Corona-Notlage ablehnen werde. Sie diene bloß dazu, die Schuldenbremse auszuhebeln, weil sich die Landesregierung nicht in der Lage sehe, Kernaufgaben des Landes auch aus dem Kernhaushalt zu finanzieren. Ähnlich äußerte sich auch Olaf Meister für die Fraktion der Grünen.
Richter bittet um Zustimmung: Koalition folgt
Finanzminister Michael Richter (CDU) bat die Abgeordneten in seiner Rede, die Corona-Notlage noch einmal festzustellen, um das Corona-Sondervermögen weiter nutzen zu können. Begonnenes werde damit zu Ende gebracht, so Richter. Die Koalitionsfraktionen CDU, SPD und FDP machten anschließend deutlich, dass sie diesem Aufruf folgen würden. Das taten sie dann auch.
Die Opposition, aus der Grüne und AfD die Feststellung einer Notlage ablehnten und die Linke sich enthielt, wurde von der Koalition letztlich überstimmt. In der namentlichen Abstimmung fiel jedoch auf, dass der FDP-Abgeordnete Konstantin Pott anders als seine Fraktion entschied und die Feststellung einer Notlage ablehnte. Das Gesamtergebnis der Abstimmung war insofern erwartbar, da es aus dem Finanzausschuss bereits eine entsprechende Beschlussempfehlung gab.

https://archive.ph/ZqKk7

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