Digitaler Chronist
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Und schon die erste Beruhigungszigarette 🚬
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Ein paar kleine Sequenzen aus der Direktübertragung (DÜ) des @DigitalerC vom 12.11.24
"DC am Abend"
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Wer Angst hat verbiete !
Die Diktatur zeigt Ihre wahre Fratze.


Berlin taz | Die Ampelregierung ist geplatzt, am 23. Februar 2025 wird neu gewählt. Am Mittwoch kam der Bundestag deshalb zu einer seiner nur noch wenigen verbleibenden Sitzungen zusammen.

Und eine Gruppe Abgeordneter um den CDU-Mann Marco Wanderwitz machten dort doch noch bei einem Thema Ernst: Sie haben den AfD-Verbotsantrag eingereicht.
Für die Einreichung waren 37 Abgeordnete nötig – 5 Prozent des Bundestags. Die Zahl der Unterstützenden ist nun aber deutlich größer: 113 Abgeordnete gehören zu den Erstunterzeichnenden, wie Wanderwitz der taz sagte. Sie kommen aus den Fraktionen von SPD, Grüne, Linke und Union.
„Unsere Forderung liegt jetzt auf dem Tisch im Bundestag“, sagte Wanderwitz der taz. „Wir müssen diese wirkmächtige rechtsradikale Partei der im Grundgesetz vorgesehenen Prüfung des Bundesverfassungsgerichts unterziehen. Es geht um nicht weniger als unsere freiheitliche Demokratie.“
Auch die Linken-Abgeordnete Martina Renner, die zur Gruppe um Wanderwitz gehört, bestätigte die Einreichung des Antrags. „Ich freue mich über die stetig wachsende Unterstützung unter den Abgeordneten. Die sicherlich auch damit zu tun hat, dass die AfD schon wieder eine Rolle in einem Rechtsterrorkomplex spielt“, sagte Renner der taz. „Immer mehr Kol­le­g*in­nen sehen ihre Verantwortung, die Demokratie und die Menschen in diesem Land vor der Gefahr zu schützen, die von dieser Nazi-Partei ausgeht.“
In dem Antrag der Abgeordneten heißt es, die AfD wende sich „gegen zentrale Grundprinzipien“ der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie stelle die Menschenwürde von Migranten, Menschen mit Behinderungen und denen mit nicht heteronormativer Sexualität unverhohlen infrage. Sie strebe einen völkischen Staat an und bagatellisiere NS-Verbrechen. Sie beschäftige mehr als 100 Rechtsextreme allein im Bundestag und sei in Teilen ein „verlängerter Arm autoritärer ausländischer Regime“. Und sie mache die freie Presse und andere Par­la­men­ta­rie­r*in­nen verächtlich.
Der Antrag bräuchte eine Mehrheit der 736 Abgeordneten
Mit dem Verbotsantrag soll eine Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht in die Wege geleitet werden, ob die AfD verfassungswidrige Ziele verfolgt – es wäre die Grundlage für ein Verbot. Dafür bräuchte der Antrag im Bundestag eine einfache Mehrheit der 736 Bundestagsabgeordneten – die bisher noch nicht absehbar ist.


https://archive.ph/8eT1O

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