📹 Hunderte dienstags auf Frankfurts Straßen, 04.01.2022
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Hunderte dienstags auf Frankfurts Straßen, 04.01.2022
Trotzdem viele Menschen seit dem 1. Januar 2022 täglich auf Frankfurts Straßen für Freiheit und gegen Panikmache des politisch-medialen Komplexes protestieren, kamen am Dienstag erneut Hunderte friedlich im Stadtteil Heddernheim zusammen. Nahezu zwe…
📹 Bad Soden, 02.01.2022: Hunderte Menschen fordern Menschenrechte ein
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Bad Soden, 02.01.2022: Hunderte Menschen fordern Menschenrechte ein
Immer mehr Menschen gehen für ihre Forderung von Freiheit und Selbstbestimmung auf die Straße. Am 2. Januar 2022 haben Hunderte in Bad Soden unter anderem eine freie Impfentscheidung gefordert. Im Laufe des Zuges nahm dieser an Größe zu, sodass trot…
📹 Aufzug mit fast 300 Menschen trotz Regen in Bad Homburg, 03.01.2022
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Aufzug mit fast 300 Menschen trotz Regen in Bad Homburg, 03.01.2022
Im Rahmen der deutschlandweiten Montagsproteste liefen trotz Regenwetter nahezu 300 Menschen durch Bad Homburg, um sich für Grundrechte und insbesondere eine freie Impfentscheidung einzusetzen. Auf Seiten der Polizei zeigt sich zunehmend mehr erhebl…
📹 3. Polizei-Großaufgebot der KW 52 in Bad Homburg (31.12.2021)
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3. Polizei-Großaufgebot der KW 52 in Bad Homburg (31.12.2021)
Straßenproteste nehmen in Deutschland stetig weiter zu, so auch in Bad Homburg bei Frankfurt am Main. Bereits zum dritten Mal in der KW52/2021 entsendete die Polizei ein Großaufgebot, um friedliche Menschen bei der Ausübung ihres Grundrechts auf Ver…
05.01.2022 Prof. Dr. Uwe Janssens auf NTV Nachrichten "hervorragenden Wirksamkeit" ? — Berlin Online TV 2
https://youtu.be/YNVoRqYBzlY 0:28
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KARLSRUHE - Die Versammlungsfreiheit ist in der Demokratie ein hohes Gut.
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KARLSRUHE - Die Versammlungsfreiheit ist in der Demokratie ein hohes Gut.
STICHWORT: Sind Corona-'Spaziergänge' durch die Versammlungsfreiheit geschützt?. Das Grundgesetz g
💥Wir holen das Versammlungsrecht zurück!💥
Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz besagt:
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Seit März 2020 fanden in Deutschland mehr als 10.000 Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen und für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit statt.
Alle Demonstranten haben sich dabei auf Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz berufen:
"Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln."
Dieses Recht darf zwar unter freiem Himmel eingeschränkt werden, es darf aber gem. Art. 19 Abs. 2 GG
In keinem Falle in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Das bedeutet, die Versammlungsfreiheit muss - egal welche Umstände vorliegen gewährleistet sein.
Ein Verbot oder eine Auflösung ist also nur dann und zwar ausdrücklich nur dann möglich, wenn die Versammlung nicht friedlich ist.
Seit März 2020 haben Ordnu gsbehörden, Polizei und Gerichte immer mehr Hürden (= Auflagen) eingebaut (Personenzahlbegrenzung, nur stationäre Versammlungen, immer detailliertere Anforderungen an Atteste, immer größere Abstände, Teilnehmerlisten, Desinfektionsmittel, FFP2-Masken, Face-Shields usw.)
Keine dieser Auflagen war und ist bis heute rechtmäßig.
Um eine Versammlung zu verbieten, muss eine konkrete Gefahr für überwiegende Rechtsgüter Dritter drohen, deren Eintritt bei Durchführung der Versammlung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar eintreten wird.
Das ist der Maßstab.
Keine friedliche Demonstration verletzt auch nur im Ansatz diese sehr hohen Kriterien. Auch nicht in Pandemiezeiten.
Ansonsten könnte die Regierung mit schikanösen Auflagen jede unbequeme Meinungsäußerung schlicht verbieten.
Wir gaben Demonstrationen vorher nach Versammlungsgesetz angezeigt.
Wir haben gegen Verbote Gerichsverfahren geführt:
1. Instanz
2. Instanz
Verfassungsgerichte
Nachdem die Staatsgewalten alle rechtlichen Möglichkeiten abgeschnitten haben und Demonstrationen einfach unter dem Hinweis "Querdenker" komplett - in jeglicher Form - verfassungsgerichtlich bestätigt verboten wurden, ist hierdurch mMn der erste Anwendungsfall des Art. 20 Abs. 4 GG in der Geschichte der Bundesrepublik eingetreten:
"...wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Die Staatsgewalt hat das kollektive Äußerungsrecht der Menschen zu ihr ungewünschten Themen vollständig abgeschafft und damit unternommen, "diese Ordnung" nämlich die Bindung an die verfassungsgemäße Ordnung (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz), zu der das uneingeschränkte friedliche Versammlungsrecht fundamental hinzugehört, zu beseitigen.
Das Widerstandsrecht ist ein sogenanntes konservierendes Recht. Es erlaubt keinen Umsturz, keinen Putsch und seinerseits nicht die Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung.
Das Widerstandsrecht verlangt, die Ordnung, die das Grundgesetz vorsieht, wiederherzustellen.
Exakt das machen wir, diejenigen, die jetzt Spazierengehen.
Das Grundrecht, dass uns von Staatsgewalten rechtswidrig in seinem Wesensgehalt genommen worden ist, holen wir wieder zurück in die verfassungsmäßige Ordnung.
Deswegen haben wir in der Vergangenheit Versammlungen angezeigt. Nämlich damit die Polizei unsere Versammlungen schützt.
Nachdem das Versammlungsrecht genommen wurde und die Polizei mißbraucht wurde, diesen Rechtsbruch durchzusetzen und Gerichte die Ordnung nicht wieder hergestellt haben, war es nicht nur unser Recht, sondern auch unsere Pflicht, gem. Art. 20 Abs. 4 GG diese Ordnung selbst zurückzuholen.
Es ist jetzt an den Staatsgewalten, ein deutliches Signal zu setzen, dass Demonstrationsverbote rechtswidrig waren und in Zukunft nie wieder im Vorfeld ausgesprochen werden.
Exakt diese Rechtsposition - in Bezug auf Versammlungen - hat die Gewerkschaft der Polizei in Sachsen formuliert und scheint jetzt insgesamt zustimmungsfähig bei der GdP deutschlandweit.
Mein Kanal:
t.me/RA_Ludwig
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Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz besagt:
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Seit März 2020 fanden in Deutschland mehr als 10.000 Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen und für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit statt.
Alle Demonstranten haben sich dabei auf Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz berufen:
"Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln."
Dieses Recht darf zwar unter freiem Himmel eingeschränkt werden, es darf aber gem. Art. 19 Abs. 2 GG
In keinem Falle in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Das bedeutet, die Versammlungsfreiheit muss - egal welche Umstände vorliegen gewährleistet sein.
Ein Verbot oder eine Auflösung ist also nur dann und zwar ausdrücklich nur dann möglich, wenn die Versammlung nicht friedlich ist.
Seit März 2020 haben Ordnu gsbehörden, Polizei und Gerichte immer mehr Hürden (= Auflagen) eingebaut (Personenzahlbegrenzung, nur stationäre Versammlungen, immer detailliertere Anforderungen an Atteste, immer größere Abstände, Teilnehmerlisten, Desinfektionsmittel, FFP2-Masken, Face-Shields usw.)
Keine dieser Auflagen war und ist bis heute rechtmäßig.
Um eine Versammlung zu verbieten, muss eine konkrete Gefahr für überwiegende Rechtsgüter Dritter drohen, deren Eintritt bei Durchführung der Versammlung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar eintreten wird.
Das ist der Maßstab.
Keine friedliche Demonstration verletzt auch nur im Ansatz diese sehr hohen Kriterien. Auch nicht in Pandemiezeiten.
Ansonsten könnte die Regierung mit schikanösen Auflagen jede unbequeme Meinungsäußerung schlicht verbieten.
Wir gaben Demonstrationen vorher nach Versammlungsgesetz angezeigt.
Wir haben gegen Verbote Gerichsverfahren geführt:
1. Instanz
2. Instanz
Verfassungsgerichte
Nachdem die Staatsgewalten alle rechtlichen Möglichkeiten abgeschnitten haben und Demonstrationen einfach unter dem Hinweis "Querdenker" komplett - in jeglicher Form - verfassungsgerichtlich bestätigt verboten wurden, ist hierdurch mMn der erste Anwendungsfall des Art. 20 Abs. 4 GG in der Geschichte der Bundesrepublik eingetreten:
"...wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Die Staatsgewalt hat das kollektive Äußerungsrecht der Menschen zu ihr ungewünschten Themen vollständig abgeschafft und damit unternommen, "diese Ordnung" nämlich die Bindung an die verfassungsgemäße Ordnung (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz), zu der das uneingeschränkte friedliche Versammlungsrecht fundamental hinzugehört, zu beseitigen.
Das Widerstandsrecht ist ein sogenanntes konservierendes Recht. Es erlaubt keinen Umsturz, keinen Putsch und seinerseits nicht die Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung.
Das Widerstandsrecht verlangt, die Ordnung, die das Grundgesetz vorsieht, wiederherzustellen.
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Das Grundrecht, dass uns von Staatsgewalten rechtswidrig in seinem Wesensgehalt genommen worden ist, holen wir wieder zurück in die verfassungsmäßige Ordnung.
Deswegen haben wir in der Vergangenheit Versammlungen angezeigt. Nämlich damit die Polizei unsere Versammlungen schützt.
Nachdem das Versammlungsrecht genommen wurde und die Polizei mißbraucht wurde, diesen Rechtsbruch durchzusetzen und Gerichte die Ordnung nicht wieder hergestellt haben, war es nicht nur unser Recht, sondern auch unsere Pflicht, gem. Art. 20 Abs. 4 GG diese Ordnung selbst zurückzuholen.
Es ist jetzt an den Staatsgewalten, ein deutliches Signal zu setzen, dass Demonstrationsverbote rechtswidrig waren und in Zukunft nie wieder im Vorfeld ausgesprochen werden.
Exakt diese Rechtsposition - in Bezug auf Versammlungen - hat die Gewerkschaft der Polizei in Sachsen formuliert und scheint jetzt insgesamt zustimmungsfähig bei der GdP deutschlandweit.
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Berliner Zeitung
Rainer Wendt: Eine unangemeldete Versammlung ist nicht automatisch illegal
Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft sagt, ein standardisiertes Einschreiten der Polizei sei rechtswidrig. Er erwartet eine Zunahme der Corona-Proteste.
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Am kommenden Donnerstag, 06.01. wird im Zuge einer Eigentumsrückholaktion eines verloren gegangen Schlüssels um 18 Uhr eine Suche im Ort erfolgen. Beginnen wird das Ganze vor dem Rathaus Kirchheim am Neckar. Zur besseren Sichtung sind Taschenlampen oder Kerzen sehr hilfreich.
#BW #Do0601 #Kirchheim
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10.01.2022
#Anklam #Spaziergang
#Montagsspaziergang
#MV #Mo1001
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Wenn die Situation drückt und verarbeitet werden muss - Interview mit Max Play
Zum Song "Abstand!"
https://t.me/Impfauswahl/4698
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Wir müssen den Rechtsstaat wiederherstellen - Albert Knobel — Wissensgeist TV - Nicole Hammer
https://youtu.be/e7C6QYmbzVk 2:08
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ALMATY - Bei den beispiellosen Protesten in Kasachstan in Zentralasien hat es nach Angaben von Präsident Kassym-Schomart Tokajew auch Tote gegeben.
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ALMATY - Bei den beispiellosen Protesten in Kasachstan in Zentralasien hat es nach Angaben von Präs
Präsident: Bei Protesten in Kasachstan gab es auch Tote. Zahlen nannte er am Mittwoch zunächst ni
Die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen sorgen in vielen Städten für Auseinandersetzungen mit der Polizei.
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Versammlungsfreiheit
Art 8 GG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_8.html
Diskussion @Grundgesetz
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Art 8 GG - Einzelnorm
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Demo-Marsch Aschaffenburg, 31.12.2021 - Großer Marsch für Frieden und Zusammenhalt 2.0 — Klebriger Claus Und Schmierige Butter
https://youtu.be/FBgvZfC2z1g 25:01
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Demo-Marsch "Aschaffenburg bebt 2.0", 31.12.2021 - Großer Marsch für Frieden und Zusammenhalt
Eine Zusammenfassung des zweiten großen Demo-Marsches in Aschaffenburg, an dem sich verschiedene Bürgerbewegungen im Rhein-Main-Gebiet beteiligt hatten. Gastgeber war die Gruppe Aschaffenburg-steht-auf.
Der Zweittitel der Veranstaltung war als Fortsetzung…
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🗓🇦🇹 Spaziergang Saalfelden Mo-Fr
➥ Hier mehr Infos dazu
➠ #TermineAT
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🗓🇦🇹 Wiener Neustadt – Kundgebung
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📢📢Marsch + Abschlusskundgebung in Erbach auf dem Wiesenmarkt-Platz📢📢
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