Heute möchte wir euch eine Seite empfehlen zur für Auskunftsersuchen an die "Sicherheits"behörden für Deutschöland und Österreich sowie alle Internationalen.
Auf dieser Seite könnt ihr automatisch Auskunftsersuchen an verschiedene „Sicherheits”behörden erzeugen lassen – füllt einfach die Felder unten aus, wählt die Stellen, an die ihr Anfragen stellen wollt und klickt auf „Generieren”. Es kommt ein PDF zurück, das ihr nur noch ausdrucken und unterschreiben müsst. Ihr müsst in der Regel eine Ausweiskopie beilegen (steht unten auf den entsprechenden Anschreiben). Normale Post ist ausreichend, das Geld für ein Einschreiben könnt ihr euch sparen.
https://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft#rem1
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https://t.me/datenschuetzerstehenauf
https://t.me/freiheitsjurist
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Hartz IV: Jobcenter veröffentlichen sensible Daten im Internet - Datenschützer laufen Sturm | Wirtschaft
https://www.merkur.de/wirtschaft/hartz-4-jobcenter-leistung-iv-mitteilung-website-bescheid-online-berlin-koeln-90928168.html
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https://www.merkur.de
Hartz IV: Jobcenter veröffentlichen sensible Personendaten im Internet - Datenschützer laufen Sturm
Während des Corona-Lockdowns haben zahlreiche Jobcenter ihre Websites als „schwarzes Brett“ genutzt. So sind tausende personenbezogene Daten im Internet gelandet.
20210823 Beschwerde Job LDSB.docx
39.8 KB
Eine neue Musterbeschwerde für Arbeitnehmer stellen wir ab sofort zur Verfügung, wer im Job gefragt wird nach seinem Impfstatus, der sollte schnell reagieren.
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https://www.piltz.legal/news
Eure Einschätzung dazu?
Kann 26 (3) BDSG eine Verarbeitungsgrundlage sein?
Ich denke nicht, dass eine CoronaVO die Grundlage darstellen kann.
Eure Einschätzung dazu?
Kann 26 (3) BDSG eine Verarbeitungsgrundlage sein?
Ich denke nicht, dass eine CoronaVO die Grundlage darstellen kann.
Forwarded from ✏️ Problembär 🐻🔎📰
"Die No-Covid-Strategie zeigt ihr häßliches Gesicht: Die Totalüberwachung der Bürger per Militär und App."
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/suedaustralien-app-gesichtserkennung/
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/suedaustralien-app-gesichtserkennung/
Tichys Einblick
Südaustralien: Zwangsapp überwacht Quarantäne mit Gesichtserkennung und Standortdaten
Australien verfolgt eine radikale NoCovid-Strategie mit rabiaten Maßnahmen. Nachdem bereits das Militär den Lockdown kontrollieren sollte, geht man in einem Bundesstaat nun den nächsten Schritt zur totalen Durchleuchtung des Bürgers.
Klassische Handys bringen die Malware beim Kauf gleich mit
https://winfuture.de/news,125015.html
https://winfuture.de/news,125015.html
winfuture.de
Klassische Handys bringen die Malware beim Kauf gleich mit
Niemand sollte glauben, sich mit der Beschränkung auf rudimentäre Technologien vor Malware schützen zu können. Das zeigt der Fall einer Serie von Schadprogrammen, die auf einfachen Handys gefunden wurden und dort schon ab Werk vorinstalliert sind.
Forwarded from ✏️ Problembär 🐻🔎📰
📍UNKLARE RECHTSLAGE
❗Von wegen nur Kitas & Co. – auch im Großraumbüro droht die Impfstatus-Frage
Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen müssen ihrem Arbeitgeber künftig Auskunft geben, ob sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Doch das neue Infektionsschutzgesetz lässt Lücken. Deshalb müssen sich auch Beschäftigte in anderen Jobs auf Fragen des Chefs einstellen.
https://www.welt.de/wirtschaft/article233654737/Corona-Impfung-Trotz-Infektionsschutzgesetz-im-Grossraumbuero-droht-Status-Frage.html
❗Von wegen nur Kitas & Co. – auch im Großraumbüro droht die Impfstatus-Frage
Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen müssen ihrem Arbeitgeber künftig Auskunft geben, ob sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Doch das neue Infektionsschutzgesetz lässt Lücken. Deshalb müssen sich auch Beschäftigte in anderen Jobs auf Fragen des Chefs einstellen.
https://www.welt.de/wirtschaft/article233654737/Corona-Impfung-Trotz-Infektionsschutzgesetz-im-Grossraumbuero-droht-Status-Frage.html
DIE WELT
Corona-Impfung: Trotz Infektionsschutzgesetz – im Großraumbüro droht Status-Frage - WELT
Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen müssen ihrem Arbeitgeber künftig Auskunft geben, ob sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Doch das neue Infektionsschutzgesetz lässt Lücken. Deshalb müssen sich auch Beschäftigte in anderen Jobs auf Fragen…
Musterschreiben
Sehr geehrte Damen und Herren
Im Namen meines Mandanten Mustermann der mich mit der Wahrnehmung seiner Interessen im Datenschutz beauftragt hat.
Habe ich zur Ihrer E-Mail vom 06.09.2021 folgende Rückfragen.
Auf welches Gesetzt, stützen Sie die Kontrolle des Impft -Status so wie die Kontrolle der Testung.
Als Datenschutzexperte fehlt es mir hier an einer Gesetzlichen Grundlage.
Bei Informationen über den Impfstatus handelt es sich um Gesundheitsdaten gemäß Art. 4 Nr. 15 DSGVO. Diese Daten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten, deren Verarbeitung gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich untersagt ist und die nur unter den eng zu verstehenden Ausnahmen des Art. 9 Abs. 2 DSGVO und § 26 Abs. 3 BDSG verarbeitet werden dürfen.
Bei einer solchen Impfstatus-Abfrage ist das Merkmal der Erforderlichkeit eng auszulegen. Dabei müssen die mangelnden Erkenntnisse darüber, in welchem Maße die Erregerübertragung durch geimpfte Personen verringert oder verhindert wird, Berücksichtigung finden.
Selbst bei einer eventuell bestehenden rechtlichen Verarbeitungsgrundlage, muss die Datenverarbeitung selbst zweckgebunden sein.
Dieser Zweck kann nur mit dem Infektionsschutz begründet werden. Nun stellt sich die Frage, wie der Zweck des Infektionsschutzes durch die Abfrage von Impfpässen oder auch Testergebnissen erfüllt werden kann, wenn in der Unterscheidung von Geimpften und Ungeimpften ein grundlegender Fehler bei der Gefahrenbeurteilung enthalten ist.
Laut RKI Wochenbericht vom 02. September 2021 beträgt die wahrscheinliche Anzahl an Impfdurchbrüchen bei symptomatischen Krankheitsfällen in den Kalenderwochen 31-34 insgesamt 40,2%. Bei einem derart hohen Anteil an Impfdurchbrüchen macht die Unterscheidung zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften kaum mehr Sinn, soweit man die Verarbeitung der Gesundheitsdaten eben mit dem Schutz vor Infektionen begründen möchte.
Eine Datenverarbeitung ist dann erforderlich, wenn sie der Erfüllung rechtlicher Pflichten dient und dies nicht ohne die Erhebung dieser Daten möglich wäre.
Eine Impfpflicht wurde bislang nicht gesetzlich verankert .
Vielmehr soll ein Hygienekonzept bestehend aus Masken, Abstand, Trennwände und Tests den Infektionsschutz gewährleisten.
Ein ausreichendes Hygienekonzept lässt sich jedoch auch ohne die Abfrage des Impfstatus& Tests umsetzen, so dass die Erforderlichkeit dieser Datenerhebung nicht gegeben ist, schon gar nicht im Service Kontext.
Deshalb habe ich folgende Empfehlung an meinen Mandanten gegeben.
Dieser errichtet Hinweis Schilder, dass die bayrische Corona Verordnung eine Kontrolle der Test und Impfung vorsieht.
Da jedoch Europa-Recht über einer Verordnung der Bundesregierung steht, verzichtet er auf die Kontrolle und setzt auf Eigenverantwortung.
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Sehr geehrte Damen und Herren
Im Namen meines Mandanten Mustermann der mich mit der Wahrnehmung seiner Interessen im Datenschutz beauftragt hat.
Habe ich zur Ihrer E-Mail vom 06.09.2021 folgende Rückfragen.
Auf welches Gesetzt, stützen Sie die Kontrolle des Impft -Status so wie die Kontrolle der Testung.
Als Datenschutzexperte fehlt es mir hier an einer Gesetzlichen Grundlage.
Bei Informationen über den Impfstatus handelt es sich um Gesundheitsdaten gemäß Art. 4 Nr. 15 DSGVO. Diese Daten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten, deren Verarbeitung gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich untersagt ist und die nur unter den eng zu verstehenden Ausnahmen des Art. 9 Abs. 2 DSGVO und § 26 Abs. 3 BDSG verarbeitet werden dürfen.
Bei einer solchen Impfstatus-Abfrage ist das Merkmal der Erforderlichkeit eng auszulegen. Dabei müssen die mangelnden Erkenntnisse darüber, in welchem Maße die Erregerübertragung durch geimpfte Personen verringert oder verhindert wird, Berücksichtigung finden.
Selbst bei einer eventuell bestehenden rechtlichen Verarbeitungsgrundlage, muss die Datenverarbeitung selbst zweckgebunden sein.
Dieser Zweck kann nur mit dem Infektionsschutz begründet werden. Nun stellt sich die Frage, wie der Zweck des Infektionsschutzes durch die Abfrage von Impfpässen oder auch Testergebnissen erfüllt werden kann, wenn in der Unterscheidung von Geimpften und Ungeimpften ein grundlegender Fehler bei der Gefahrenbeurteilung enthalten ist.
Laut RKI Wochenbericht vom 02. September 2021 beträgt die wahrscheinliche Anzahl an Impfdurchbrüchen bei symptomatischen Krankheitsfällen in den Kalenderwochen 31-34 insgesamt 40,2%. Bei einem derart hohen Anteil an Impfdurchbrüchen macht die Unterscheidung zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften kaum mehr Sinn, soweit man die Verarbeitung der Gesundheitsdaten eben mit dem Schutz vor Infektionen begründen möchte.
Eine Datenverarbeitung ist dann erforderlich, wenn sie der Erfüllung rechtlicher Pflichten dient und dies nicht ohne die Erhebung dieser Daten möglich wäre.
Eine Impfpflicht wurde bislang nicht gesetzlich verankert .
Vielmehr soll ein Hygienekonzept bestehend aus Masken, Abstand, Trennwände und Tests den Infektionsschutz gewährleisten.
Ein ausreichendes Hygienekonzept lässt sich jedoch auch ohne die Abfrage des Impfstatus& Tests umsetzen, so dass die Erforderlichkeit dieser Datenerhebung nicht gegeben ist, schon gar nicht im Service Kontext.
Deshalb habe ich folgende Empfehlung an meinen Mandanten gegeben.
Dieser errichtet Hinweis Schilder, dass die bayrische Corona Verordnung eine Kontrolle der Test und Impfung vorsieht.
Da jedoch Europa-Recht über einer Verordnung der Bundesregierung steht, verzichtet er auf die Kontrolle und setzt auf Eigenverantwortung.
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Telegram
Datenschützer stehen auf
Wir sind eine Gruppe von Datenschützern bzw. Datenschutzbeauftragten, die in der Krise, auf die Einhaltung fortgeltender Datenschutzbestimmungen hinweisen und über deren Anwendung aufklären.
Berliner Polizei verschickt 276.000 „stille SMS“ zur Ortung von Straftätern
https://www.berliner-zeitung.de/news/polizeibericht-berlin/polizei-verschickt-276000-stille-sms-zur-ortung-von-straftaetern-li.182609
https://www.berliner-zeitung.de/news/polizeibericht-berlin/polizei-verschickt-276000-stille-sms-zur-ortung-von-straftaetern-li.182609
Berliner Zeitung
Berliner Polizei verschickt 276.000 „stille SMS“ zur Ortung von Straftätern
Die SMS werden auf dem Empfänger-Handy nicht angezeigt, verraten aber dessen Standort. In den Vorjahren lag die Zahl in Berlin zwischen 270.000 und 450.000.
Forwarded from Janko W.
Schreiben Landesdatenschutzbeauftragte.pdf
170.1 KB
Schreiben an: Landesdatenschutzbeauftragte.pdf
Anbei veröffentlichen wir das Schreiben an den landesdatenschutzbeauftragten Bayern mit der bitte um Stellungnahme. Sobald wir die Stellungnahme haben werden wie sie veröffentlichen.
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https://www.heise.de/ct/artikel/Einfach-erklaert-E-Mail-Verschluesselung-mit-PGP-4006652.html
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c't Magazin
Einfach erklärt: E-Mail-Verschlüsselung mit PGP
Per PGP lassen sich E-Mails zwischen zwei Personen verschlüsseln - und sind sowohl auf dem Server des Anbieters, als auch auf der Reise durchs Internet vor fremden Blicken sicher.
https://www.iitr.de/blog/datenschutz-unternehmen-auskunft-impfstatus/16434/
Langsam aber sicher nehmen auch andere Datenschützer dieses Thema auf, genauso sieht es auch in der Schule aus.
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Langsam aber sicher nehmen auch andere Datenschützer dieses Thema auf, genauso sieht es auch in der Schule aus.
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Das Datenschutz-Blog
Datenschutz im Unternehmen: Auskunft über Impfstatus?
Darf der Arbeitgeber den Impfstatus abfragen? Der Gesetzgeber hat das Fragerecht auf wenige Ausnahmen im Gesundheitsbereich begrenzt.
Forwarded from zwanzig4.media
⚠️ 20:IV Live - Daria Live im Gespräch mit Janko Williams (Datenschutz-Experte)
➡️ Heute, den 11.10.21 um 20:04 Uhr, live auf DLive und später im Archiv auf PeerTube.
Thema:👉 REGELWAHNSINN IN DEUTSCHLAND - 3G und 2G aus datenschutzrechtlicher Sicht
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⚖️ Grundgesetz Artikel 20, Absatz 4:
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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⚖️ Grundgesetz Artikel 20, Absatz 4:
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.