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Islamisten-Demo in Essen: Der Einpeitscher ist Doppelstaatler
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/islamisten-demo-in-essen-das-ist-ueber-den-mutmasslichen-hassprediger-bekannt/

Wahrscheinlich wieder einer, dem man die deutsche Staatsbürgerschaft hinterhergeschmissen hat!

"ESSEN. Nach der scharf kritisierten #Islamisten-#Demonstration in #Essen am vergangenen Wochenende sind neue Informationen über laufende #Ermittlungsverfahren aufgetaucht. Der #Mann, gegen den ein #Strafverfahren wegen #Volksverhetzung eingeleitet worden war, ist ein 34jähriger #deutsch-#afghanischer #Doppelstaatler. Das sagte ein Sprecher der #Polizei Essen auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT.
Am Montag hatten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichtet, daß es sich bei dem #Tatverdächtigen um den #Hauptredner der Demonstration unter dem Pseudonym „Ahmad Tamim“ handelt. Dieser gibt an, #Palästinenser zu sein, und gilt laut dem Focus als bekanntes Gesicht der islamistischen Szene. Ob der #Afghane bereits #polizeibekannt ist, wollte die Polizei nicht sagen. Es sei irrelevant für das Verfahren, sagte der Polizeisprecher.
..."
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Ich habe @Karl_Lauterbach heute wegen des Verdachts der #Volksverhetzung angezeigt, da er m.E. ein angebliches Geheimtreffen, in dem es vermeintlich um "Deportationen" ging, in einem unzulässigen Kontext mit der #Wannseekonferenz gebracht hat, um Stimmung gegen die @AfD zu machen. X-Link
Nix besonderes, haben #Arafat und #Obama nicht auch den #Friedensnobelpreis bekommen?🙈
#DasKannsteDirNichtAusdenken!
#Realsatire
Wäre #Nawalny #Deutscher hätte man ihn schon vor Jahren wegen #Rassismus, #Fremdenfeindlichkeit und #Volksverhetzung angeklagt und verurteilt oder zumindest mundtot gemacht!
Volksverhetzung: Urteil im Berufungsverfahren gegen Marie-Thérèse Kaiser bestätigt
https://heimatkurier.at/rechte-akteure/volksverhetzung-urteil-im-berufungsverfahren-gegen-marie-therese-kaiser-bestaetigt

🍌🍌🍌Republik

"...
Es war im Bundestagswahlkampf 2021, als die Niedersächsin Marie-Thérèse Kaiser zum bis heute alles beherrschenden Thema der Masseneinwanderung auf Facebook ihre Meinung äußerte. Dabei wurde ihr Hinweis auf den #überproportionalen #Anteil #afghanischer #Tatverdächtiger bei #Sexualdelikten von Denunzianten zum Anlass für eine Anzeige gemäß dem absichtlich schwammig formulierten #Volksverhetzungsparagraphen §130 genommen. Die #Gesinnungsjustiz bestätigte am heutigen Montag, dass die Ausübung von #Meinungsfreiheit und der Verweis auf überprüfbare Fakten in der BRD #bestraft werden.
100 Tagessätze und vorbestraft
Drei Jahre nach dem Posting, unzählige „#Einzelfälle“ und #alarmierende #Kriminalstatistiken später, lautet das Urteil also weiterhin auf „#Volksverhetzung“ und damit einen Eintrag im #Führungszeugnis und 100 Tagessätze à 60 Euro. Ein beschämendes Ergebnis für jede unabhängige Justiz, deren Aufgabe es eigentlich sein sollte, das Zusammenleben der eigenen Bürger in Streitfällen zu regeln. Stattdessen dient sie als Schützenhilfe für eine migrationssüchtige Politik, die keine Kritik an der laufenden Ersetzungsmigration duldet. Für Marie-Thérèse Kaiser und viele weitere Frauen, die die Gefährdung durch migrantische Täter nicht schweigend hinnehmen wollen, ist das ein fatales Zeichen.
..."
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Markus Haintz auf X: "#Landtagswahlen im Osten, Demokratie & Faschisten.
Ich habe soeben #Strafanzeige gegen die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der #Volksverhetzung erstattet

#Schausten hat in einem Kommentar zu dem Ergebnis der #Thueringenwahl2024 einen Kontext zwischen dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 01. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden im 3. Reich hergestellt, um Stimmung gegen Höcke, die AfD und deren Wähler zu machen.

Nach der eigenen Argumentation der Staatsanwaltschaft, der ich die Strafanzeige geschickt habe, liegt hier eine Volksverhetzung vor.

Ein Mandant / eine Mandantin von Haintz legal wurde aufgrund eines vermeintlichen Vergleichs mit COVID-Bezug von eben jener Staatsanwaltschaft angeklagt (Strafbefehl) und erstinstanzlich wegen vermeintlicher Volksverhetzung von einem Amtsgericht verurteilt.
Die Berufung hiergegen liegt seit fast 2 Jahren beim Landgericht, welches offenkundig Probleme damit hat, den Fall zu händeln.
In diesem konkreten Fall wurde gerade kein Bezug zu einem Verbrechen gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches (Völkermord) gezogen, welcher aber für eine Verurteilung nach § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch zwingend erforderlich ist. Trotzdem erfolgte eine Verurteilung.

Erstinstanzlich hätte hier niemals eine Verurteilung erfolgen dürfen. Mit der Argumentation der Staatsanwaltschaft und des erstinstanzlichen Amtsgerichts habe ich auch Strafanzeige gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wegen des Verdachts der Volksverhetzung erstattet. Diesbezüglich wurde ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, welches nach meiner Kenntnis noch immer nicht abgeschlossen ist. Jedenfalls habe ich diesbezüglich noch keine Rückmeldung der Staatsanwaltschaft erhalten.

Nunmehr habe ich mit derselben Argumentation auch die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der Volksverhetzung angezeigt. Ich bin wirklich gespannt, wie die Staatsanwaltschaft nunmehr gegen ihre eigene Argumentation argumentieren wird.

Sowohl im Fall von Steinmeier als auch im Fall Schausten wurde ein Kontext zu einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlung gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuchs gezogen.
Steinmeier stellte bei seiner Rede anlässlich des 80. Jahrestags des Aufstands im Warschauer Getto einen Bezug zwischen dem Ukrainekrieg und dem Vernichtungskrieg der Wehrmacht in Osteuropa her. Schausten stellte einen Kontext mit dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 1. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden her.

Ich bin wirklich gespannt, wie die politisch abhängige Staatsanwaltschaft (§ 146 f. GVG) versuchen wird, aus diesem "juristischen Dilemma" herauszukommen.

Ich fordere meine Anwaltskolleginnen und -Kollegen dazu auf, sich den unzähligen Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden, den verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und den staatlichen Machtüberschreitungen, insbesondere seit März 2020, entgegenzustellen.

Dies ist keine Bitte. Es ist eine Aufforderung zur Einhaltung der anwaltlichen Berufspflicht gemäß § 1 Abs. 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte.

Markus Haintz
Rechtsanwalt"