Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist
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Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
-Benjamin Franklin-
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‼️Thüringen beschließt Bußgeld gegen Eltern ungetesteter Schüler‼️

Thüringer Eltern, deren Schulkindern ungetestet sind droht künftig ein Bußgeld zwischen 60 und 250 Euro. 

Die Verhängung eines Bußgeldes gegen Eltern deren Kinder nicht getestet sind ist ❗️rechtswidigrig❗️und zwar weil Eltern das Recht haben der Schulleitung die Testungen zu verbieten. Ein Bußgeld kann nicht wegen einer Maßnahme verhängt werden die zulässig ist.

Eltern die nicht möchten, dass ihre Kinder in der Schule getestet werden sollten unbedingt der Schulleitung die Testung ihres Kindes verbieten. Eine entsprechende Verbotserklärung habe ich bereits vor Monaten verfasst. Jeder der die Verbotserklärung nutzen möchte kann mich gerne über meine E-Mail-Adresse:

christian.dahlmann.online@gmail.com

kontaktieren.

Die Verbotserklärung kann auch in allen anderen Bundesländern genutzt werden.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Erfolgreiche Durchsetzung der häuslichen Selbsttestung in 34 Schulen‼️

Mittlerweile sind wir mit insgesamt 34 Anträgen auf häusliche Selbsttestung erfolgreich gewesen.

In den nachfolgenden Bundesländern konnten wir die häusliche Selbstestung durchsetzen:

1. Rheinland-Pfalz = 8 Anträge
2. Berlin = 6 Anträge
3. Bayern = 5 Anträge
4. NRW = 9 Anträge
5. Thüringen = 4 Anträge
6. Niedersachsen : 2 Anträge

Natürlich gibt es leider auch ein große Anzahl von Schulen welche die häusliche Selbsttestung abgelehnt haben. In diesen Fällen habe ich für die Eltern die Testung im Weg eines Spucktest welcher außerhalb der Schule in einer Teststelle durchgeführt wird erfolgreich durchsetzen können. Für den Fall, dass es in der Umgebung der jeweiligen Eltern keine Testellen gibt die eine Testung im Wege eines Spucktest anbieten können die Eltern die sogenannte Onlinetestung als Alternative nutzen.

Die Schulleitung kann diese Art der Testung nicht einfach verbieten da die Testellen und auch die Onlinetestung vom Gesundheitsministerium zugelassen wurden.

Um die häusliche Selbsttestung beantragen zu können habe ich vor ca. 5 Wochen einen juristisch geprüften Antrag verfasst. Mit diesem Antrag können die Eltern ganz einfach bei der jeweiligen Schulleitung die häusliche Selbsttestung beantragen. 

Eltern welche auch die häusliche Selbsttestung nutzen möchten können mich gerne über die E-Mail-Adresse:

christian.dahlmann.online@gmail.com

kontaktieren. Ich helfe den jeweiligen Eltern dann gerne bei der Beantragung.

Lieben Gruß 
Christian Dahlmann



t.me/DahlmannChristian
Klage beim Verfassungsgerichtshof Thüringen eingereicht

Am Freitag den 01.10.2021 habe ich beim Verfassungsgerichtshof Thüringen Klage gegen die Separierung von Schülern die sich nicht testen lassen möchten eingereicht.

Mittlerweile werden Schüler die sich nicht testen lassen möchten in der Schule separiert damit sie keinen Kontakt zu anderen Schülern haben.

Diese Vorgehensweise ist völlig inakzeptabel, diskriminierend und nicht zu tolerieren. Deshalb habe ich mich dazu entschieden Klage einzureichen.

Nur wenn man sich gegen Unrecht wehrt kann man etwas verändern.

Über den Verlauf des Prozess werde ich Euch hier informieren.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Verwaltungsgerichtshof erklärt Ausgangsbeschränkungen für rechtswidigrig

Juristische Niederlage für die Staatsregierung: Die Ausgangsbeschränkung in der ersten Corona-Welle im Frühjahr 2020 war laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof "unverhältnismäßig" und damit unwirksam.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

https://www.br.de/nachrichten/bayern/verwaltungsgerichtshof-kippt-markus-soeders-erste-ausgangsbeschraenkung,Sl2uJUZ

t.me/DahlmannChristian
‼️Große Impfaktion an Schulen beschlossen‼️

Die zuständigen Ministerien der jeweiligen Bundesländer haben nun beschlossen Schüler direkt in der Schule impfen zulassen. Ab Mitte Oktober wird Niedersachsen mit der Impfung von Schüler beginnen.

Zur Durchführung der Impfungen werden Ärzte an die Schulen geschickt um dort dann die Schüler zu impfen. Zusätzlich wird Niedersachsen seine bereits bestehenden 135 mobilen Impfteams einsetzen.

Die anderen Bundesländer werden sich der Maßnahme anschließen und in den kommenden Wochen flächendeckend Schüler in den jeweiligen Schulen impfen.

Es ist davon auszugehen, dass in den Schulen die Kinder massiv unter Druck gesetzt werden damit diese der Impfung zustimmen. Es wird auch zu einem Gruppenzwang kommen.

Eltern die ihre Kinder vor einer Impfung schützen möchten können dies nur wenn sie der Schulleitung explizit die Impfung auf dem Schulgelände und wärend der Schulzeit verbieten.

Um Eltern zu helfen habe ich eine Verbotserklärung verfasst mit welcher die jeweiligen Eltern ihre Kinder vor einer Impfung schützen können.

Die von mir verfasste Verbotserklärung erfüllt alle juristischen Anforderung.

Eltern welche die Verbotserklärung nutzen möchten können mich gerne über meine nachfolgende E-Mail-Adresse:

christian.dahlmann.online@gmail.com

kontaktieren.

Es ist notwendig, dass wir jetzt auf die Bedrohung durch die Impfung reagieren und unsere Kinder schützen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann


t.me/DahlmannChristian
Bitte um etwas Geduld

Da es mir die letzten zwei Wochen fast durchgehend gesundheitlich sehr schlecht ging ist es zu einem Rückstand bei der Beantwortung der eingehenden E-Mails gekommen.

Ich werde aber auf jeden Fall alle E-Mails beantworten.

Denke, dass ich spätestens bis Freitag den Rückstand abgearbeitet haben werde.

Die lange Wartezeit tut mir leid.

Vielen Dank für euer Verständnis.

Lieben Gruß
Christian Dahlmanm

t.me/DahlmannChristian
‼️Bußgeldverfahren eingestellt‼️

In den letzten 3 Wochen haben wir es geschafft, dass 5 Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung eingestellt wurden.

In 2 der Bußgeldverfahren ging es darum, dass auf einer Demonstration zwei Personen gegen die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung verstoßen haben sollen. In einem dieser Verfahren lag keine Ordnungswidrigkeit vor da der Betroffene zwar die Mund-Nasen-Bedekung zeitweise abgenommen hat jedoch nur weil es ihm an diesem Tag gesundheitlich nicht gut ging und er das Gefühl hatte sich übergeben zu müssen. In dem anderen Bußgeldverfahren konnte die Polizeibehörde den Tatnachweis nicht erbringen.

Die anderen 3 Bußgeldverfahren wurden nach Hinweis von mir direkt vom Ordnungsamt eingestellt weil die Betroffenen nicht einmal 14 Jahre alt waren.

Es ist sehr wichtig, dass man als Betroffener in einem Bußgeldverfahren sich richtig verhält und erst Angaben zur Sache macht wenn man den Inhalt der Akte kennt. Sobald man den Bußgeldbescheid erhält muss man innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben. Gleichzeitig sollte man auch direkt Akteneinsicht beantragen.

Da es aktuell wieder vermehrt zu Bußgeldverfahren kommt werde ich die kommenden Tage eine aktualisierte Anleitung zum Verhalten in einem Busgeldverfahren erstellen damit jeder weiß wie er sich gegen Bußgeldbescheide verteidigen kann.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Frohe Weihnachtsfeiertage wünsche ich Euch allen

Gerade in der aktuellen Zeit sind familiäre und freundschaftliche Beziehungen sehr wichtig. Ich wünsche Euch allen daher eine schöne gemeinsame Weihnachtszeit.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann
Strafanzeige oder Strafantrag

Wenn ihr den Verdacht habt, dass Polizeibeamte oder Behördenmitarbeiter eine Straftat begangen haben oder sich euch gegenüber strafrechtlich relevant verhalten haben stellt sich die Frage wie man am besten weiter vorgeht. Es besteht die Möglichkeit Strafanzeige zu erstatten oder einen Strafantrag zustellen.

Eine Strafanzeige nach § 158 Abs. 1 S. 1 StPO, die umgangssprachlich häufig auch nur Anzeige genannt wird, ist lediglich die Mitteilung des Verdachts einer Straftat an die Strafverfolgungsbehörden. Sie ist praktisch gesehen eine bloße Wissensmitteilung. Sie kann von jedermann erstattet werden.

Der Strafantrag hingegen ist der geäußerte Wunsch der Strafverfolgung. 

Im Gegensatz zu der Strafanzeige hat der Strafantrag rechtsgestaltende Wirkung und stellt eine Prozessvoraussetzung dar.  

Zudem kann sie nur von Berechtigten gestellt werden. In § 77 StGB ist bestimmt, wer das Recht hat, einen Strafantrag zu stellen. Primär Berechtigter ist grundsätzlich der Geschädigte. Die Stellung eines Strafantrags stellt die Erklärung dar, dass der Berechtigte die Strafverfolgung wegen einer Tat wünsche. 

Ich persönlich bevorzuge daher den Strafantrag denn die Staatsanwaltschaft ist dann gezwungen sich mit der Sache zu befassen. Zudem muss auch eine Bescheidung des Strafantrages erfolgen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmanm

t.me/DahlmannChristian
Auf Grund einer schweren Magenerkrankung und einem erneuten stationären Aufenthalt im Krankenhaus war es mir die letzten Wochen nicht möglich E-Mails zu beantworten. Ich werde aber alle ausstehenden E-Mails ab heute beantworten bzw. bearbeiten. Wahrscheinlich wird es zwei bis drei Tage dauern bis ich alle E-Mail beantwortet habe.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Einstweilige Anordnung gegen den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr wegen 3G Regelung

Aktuell ist es ja so, dass im Nah - und Fernverkehr die 3G Regelung besteht. Um die Einhaltung dieser Regelung zu kontrollieren setzen die jeweiligen Verkehrsbetriebe eigene Angestellte ein. So auch der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Im Dezember 2021 wurde einem Fahrgast die Weiterfahrt untersagt weil das von ihm vorgezeigte Testzertifikat von den Kontrolleuren nicht anerkannt wurde. Das Testzertifikat wurde von einer zugelassen Onlineteststelle ausgestellt und war natürlich gültig. Die Kontrolleure wollten das Testzertifikat jedoch nicht anerkennen.

Da der Fahrgast täglich mit dem Bus fahren muss bestand die Gefahr, dass er erneut von der Weiterfahrt ausgeschlossen wird.

Deshalb haben wir beim Amtsgericht Gelsenkirchen eine einstweilige  Anordnung beantragt. Mit der einstweiligen Anordnung wollten wir bis zur Entscheidung im Klageverfahren erreichen, dass es den Angestellten des Verkehrsverbundes untersagt wird den Fahrgast von der Weiterfahrt auszuschließen wenn er ein gültiges Testzertifikat von der Onlineteststelle vorzeigt.

In dem Antrag habe ich zudem argumentiert, dass die Angestellten zwar die Testzertifikate kontrollieren dürfen jedoch nicht dazu berechtigt sind die Weiterfahrt zu untersagen wenn ein gültiges Testzertifikat vorgezeigt wird da die jeweiligen Angestellten keine Prüfungskompetenz besitzen. Die Angestellten sind nicht einmal geschult worden und daher überhaupt nicht in der Lage die Testzertifikate auf Gültigkeit zu prüfen.

Das Amtsgericht Gelsenkirchen hat dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entsprochen. Dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ist es nun bis zur Entscheidung in dem Klageverfahren verboten den Fahrgast von der Weiterfahrt auszuschließen wenn dieser ein Testzertifikat vorzeigt welches von einer zugelassen Onlineteststelle ausgestellt wurde.

Diese Entscheidung kann auch weitreichende Auswirkungen auf andere Verkehrbetriebe haben denn auch in den anderen Verkehrsbetrieben besitzen die Angestellten keine Prüfungskompetenz.

Arrogantes und beleidigendes Verhalten von Seiten der Kontrolleure ist leider keine Seltenheit. Immer wieder kommt es vor, dass Fahrgäste die nicht geimpft sind von Kontrolleuren herabwürdigend behandelt werden. Genau deshalb ist die Entscheidung des Amtsgericht Gelsenkirchen für mich auch eine persönliche Genugtuung.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Erfolgreiche Verteidigung in 13 Bußgeldverfahren

In 13 Bußgeldverfahren ist es mir gelungen die jeweiligen Bußgeldbescheide aufheben zu lassen. Den Betroffenen wurden Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung vorgeworfen. In mehreren Verfahren konnte das zuständige Ordnungsamt nicht einmal ansatzweise einen Tatnachweis erbringen. Aus dem Inhalt der Akten ergab sich, dass überhaupt kein Fehlverhalten vorgelegen hat aber trotzdem haben einige Ordnungsämter einen Bußgeldbescheid erlassen. Ich gehe davon aus, dass diese Ordnungsämter gehofft haben, dass die Betroffen keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben und dadurch der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Diese Vorgehensweise habe ich schon in mehreren Fälle beobachten können.

Ich kann jedem Betroffenem wirklich nur raten immer Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu erheben und gleichzeitig Akteneinsicht zu beantragen. So kann man den Inhalt der Akte prüfen und anschließend gefahrlos entscheiden ob man am Einspruch festhält.

Jeder der einen Bußgeldbescheid erhalten hat kann mich gerne über die E-Mail-Adresse:

christian.dahlmann.online@gmail.com 

oder

christian.dahlmann@protonmail.com

kontaktieren.

Ich helfe dann gerne beim Verfassen der notwenigen Schriftsätze und stelle einen entsprechen Einspruch als Mustervorlage zur Verfügung.

Meine Hilfe ist grundsätzlich kostenlos.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
2G-Besuchsregelung in mehreren Krankenhäusern aufgehoben

In den letzten beiden Wochen konnte ich für mehrere Familienmitglieder von Patienten die im Krankenhaus stationär behandelt wurden erreichen, dass die 2G-Besuchsregelung aufgehoben wurde. Das hatte zur Folge, dass auch Ungeimpfte ihre Angehörigen besuchen konnten. In den entsprechenden Krankenhäusen galt bis dahin, dass lediglich vollständig geimpfte Personen ein Besuchsrecht hatten. Alle nicht geimpften Personen, selbst wenn getest wurde der Besuch verboten.

Zusätzlich habe ich in NRW eine Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Eine Entscheidung über die Normenkontrollklage wird noch in diesem Monat erfolgen.

Nur wenn wir uns gegen die staatlichen Repressionen und die Willkür wehren können wir etwas verändern. Wir müssen in der aktuellen Zeit unsere Rechte verteidigen ansonsten werden sie uns einfach genommen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Aufhebung der Beschränkungen nur eine Verarschung der Bürger

Zwar hat die Bundesregierung die Beschränkungen bezüglich der sogenannten Pandemie aufgehoben jedoch hat dies keine Auswirkungen auf die jeweiligen Bundesländer. Alle Bundesländer können selber darüber entscheiden welche Beschränkungen sie erlassen bzw. aufheben.

Fast alle Bundesländer haben bereits vor Tagen erklärt, dass sie an den meisten Beschränkungen bis mindestens 02.04.2022 festhalten werden.

Begründet wird dies mit dem Anstieg des Inzidenzwertes der ganz zufällig zum Ende der Beschränkungen angestiegen ist und auch weiter steigt.

Nutznießer diese angeblichen Lockerungen ist die Bundesregierung die nun behaupten kann, dass sie ja die Beschränkungen aufheben wollten aber die Landesregierungen sich weigerten und an den Beschränkungen festhalten wollen.

Fakt ist, dass die meisten Beschränkungen und Verbote bestehen bleiben. Die Politiker sind einfach nicht Willens die Beschränkungen endlich aufzuheben.

Deshalb müssen wir selber unsere Freiheiten zurückfordern. Alle Beschränkungen und Verbote bei denen eine Chance zur Aufhebung besteht müssen juristisch angegriffen werden.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Schulleitungen halten an Maskenpflicht und an der Testpflicht fest‼️

Vermehrt wird berichtet, dass Schulleitungen planen an der Maskenpflicht und an der Testpflicht festzuhalten. Juritisch durchsetzen wollen sie dies im Wege des Hausrechts. Einige Ärzte haben den Schulleitungen empfohlen im Wege des Hausrechts die Maskenpflicht und bei Bedarf auch die Testpflicht weiterhin anzuwenden.

Sollte auch an ihrer Schulle weiterhin die Maskenpflicht bzw. Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen und/oder die Testpflicht weitergeführt werden dann wehren Sie sich bitte dagegen. Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass man im Wege des Hausrechts einiges festlegen kann aber bei der Maskenpflicht und der Testpflicht handelt es sich um Eingriffe in die grundrechtlichgeschütze Rechte einzelner Personen so dass dies nur durch eine Verordnung der Landesregierung erfolgen kann. Ohne eine entsprechende Verordnung handeln die jeweiligen Schulleiter rechtswidrig.

Falls die Schulleitung Ihres Kindes weiterhin an der Maskenpflicht und/oder an der Testpflicht festhalten sollte können Sie mich gerne über meine E-Mail Adresse:

christian.dahlmann@protonmail.com

oder

christian.dahlmann.online@gmail.com

kontaktieren.

Ich werde Ihnen dann gerne helfen und der jeweiligen Schulleitung deren Grenzen aufzeigen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Kurze Info‼️

Am 25.04.2022 habe ich einen Magendurchbruch erlitten und wurde für 3 Tage ins künstliche Koma versetzt. Bis zum 09.05.2022 musste ich deshalb auch im Klinikum stationär behandelt werden. Einige haben sicher mitbekommen, dass es mir schon seit mehreren Monaten gesundheitlich schlecht ging. Durch die jetzt erfolgte stationäre Behandlung gehen die Ärzte und auch ich davon aus, dass es nicht wieder zu einem Magendurchbruch kommen wird. Zudem wurden bei der Operation auch einige Geschwüre genäht. Sodass auch im Magen eine Heilung erfolgen kann.

In den letzte zwei Wochen sind einige E-Mails eingetroffen die ich leider nicht beantworten konnte. Ich werde aber ab Morgen und in den kommenden Tagen alle eingegangen E-Mails beantworten bzw. bearbeiten. Mir ist es wirklich sehr wichtig Menschen mit juristischen Problem zu helfen die ansonsten der staatlichen Willkür ausgeliefert wären. Ihr könnt euch deshalb darauf verlassen, dass ich euch gerne helfe und eure Anliegen so gut wie möglich bearbeite.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Maskenpflicht rechtswidrig ❗️

Seit Anfang April ist die Maskenpflicht in den meisten Innenräumen weggefallen. In vielen Gerichtsgebäuden gilt sie hingegen über das Hausrecht weiterhin. In einem Eilverfahren hat das VG Sigmaringen dies nun für rechtswidrig erklärt.

Maskenpflicht im Gerichtsgebäude ist rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Maskenpflicht am Tübinger Landgericht in einem Eilverfahren als rechtswidrig erachtet. Es gibt damit dem Eilantrag des Tübinger Rechtsanwalts Peter Bohnenberger statt, mit dem dieser sich gegen die Hausordnung gewendet hat, im Gerichtsgebäude eine Maske zu tragen.

(Beschl. v. 20.05.2022, Az. 8 K 1034/22).  

Alle die zukünftig an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen oder einen Termin bei einer Behörde haben sollten vorab das jeweilige Gericht oder die jeweilige Behörde auffordern von der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung abzusehen. Mittlerweile gibt es keine Rechtsgrundlage mit welcher die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Innenräumen (Gerichtsgebäude und öffentliche Einrichtungen wie Behörden) angeordnet werden kann.

Ein entsprechendes Musterschreiben/Vorlage mit welcher ihr euch gegen die Maskenpflicht schützen könnte werde ich verfassen und dann hier veröffentlichen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Bundesgesundheitsministerium plant Corona-Impfung für Kleinkinder im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahre

Das Bundesgesundheitsministerium schließt sich dem Vorhaben der US-Regierung an und empfiehlt eine Impfung von Kleinkinder im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahre. Begründet wird dieses Vorhaben damit, dass man so die angebliche Infektions-Welle im Herbst mindern könnte.

Die Impfung von Kindern und nun von sogar Kleinkindern erfüllt den Tatbestand einer Kindeswohlgefährdung. Kindern ein Medikament zu spritzen welches überhaupt nicht auf seine Langzeitwirkung untersucht wurde ist fahrlässig, inakzeptabel und nicht hinnehmbar.

Sobald in Kindergärten die Impfung empfohlen oder sogar angeboten werden sollte müssen die Eltern sich dagegen wehren. Es gibt zwar keine Zwangsimpfung aber Eltern die sich gegen die Impfung entscheiden werden oft benachteiligt, gemobbt und sogar schikaniert. Dieses Vorgehen soll die Eltern massiv unter Druck setzen damit sie sich doch noch zu einer Impfung bereit erklären.

Damit so eine Situation nicht entstehen kann müssen sich die betroffene Eltern direkt am Anfang dagegen wehren und klar machen, dass sie eine Impfung unter keinen Umständen zulassen werden.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Strafverfahren gegen Michael Ballweg

Sicher ist allen bekannt, dass gegen Michael Ballweg ein Strafverfahren geführt wird und er sich aktuell wegen angeblicher Fluchtgefahr in Untersuchungshaft befindet.

Michael Ballweg wird vorgeworfen finanzielle Zuwendungen, sogenannte Schenkungen von Impfgegnern und Sympathisanten der Querdenker-Bewegung zweckwidrig verwendet zu haben.

Da mir die vorliegenden Fakten und Beweise in dem Strafverfahren nicht bekannt sind kann ich leider keine Angaben zur Rechtmäßigkeit des Ermittlungsverfahren machen.

Ungeachtet dessen habe ich jedoch erhebliche Zweifel ob eine zweckwidrige Verwendung bei Schenkungen überhaupt vorliegen kann denn Schenkungen habe naturgemäß keinen Verwendungszweck.

Eine Schenkung bzw. ein Geschenk ist die freiwillige Eigentumsübertragung einer Sache oder eines Rechts an den Beschenkten ohne Gegenleistung.

Aus diesem Grund tendiere ich zum aktuellen Zeitpunk eher dazu, dass von Seiten des Staates (Verfassungsschutz) und mit Hilfe der zuständigen Staatsanwaltschaft ein unliebsamer Gegner kaltgestellt werden soll damit er im kommenden Herbst und im November bei der Fußball-Weltmeisterschaft keine Probleme verursachen kann.

Natürlich handelt es sich lediglich um eine Vermutung die rein spekulativ ist.

Aktuell können wir nur abwarten wie sich das Strafverfahren entwickeln wird.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Oberlandesgericht Dresden verbietet Zwangsimpfung eines 14-jährigen Mädchens‼️

Die getrennt lebenden Eltern stritten sich über eine Impfung gegen Covid-19 ihrer gemeinsamen Tochter. Die 14-jährige Tochter lebt bei der Mutter und hat sich gegen eine Impfung entschieden. Der Vater wollte dies nicht akzeptieren und beantragte beim Familiengericht Leipzig eine einstweilige Verfügung mit welcher er seine Tochter zur Impfung zwingen wollte.

Das Familiengericht hat dem Antrag des Vaters leider zugestimmt und die einstweilige Verfügung erlassen.

Die Jugendliche legte Beschwerde gegen die einstweilige Verfügung ein. Sie begründete die Beschwerde damit, dass sie die Folgen der Spritze nicht abschätzen könne und wolle daher zunächst ein Beratungsgespräch mit ihrer Kinderärztin führen. Zudem berief sie sich auf ihr Persönlichkeitsrecht. Die Rechtsprechung geht zudem davon aus, dass Jugendliche ab einem Alter von 14 Jahren in der Lage sind über die Impfung selber zu entscheiden. Aus diesen Gründen hatte die Jugendliche mit ihrer Beschwerde beim Oberlandesgericht Dresden Erfolg.

-OLG Dresden, Beschluss 20 UF 875/21-

Das Gericht betonte, dass bei einem 14-jährigen Mädchen entweder ihre Einwilligung in die Behandlung vorliegen oder umgekehrt festgestellt werden müsse, dass die Einsichtsfähigkeit fehle. Beides sei hier nicht gegeben. Die Dresdner Richter stellten klar, dass im Rahmen des Kindeswohls das Persönlichkeitsrecht des Mädchens geschützt werden muss. Eine Impfungen gegen den Willen des Mädchens sei rechtswidirg.

Die Entscheidung des OLG Dresden ist sehr positiv und kann auch in vergleichbaren Fällen angewendet werden.

Falls auch Sie als getrenntlebende Eltern ein ähnliches Problem haben oder ein Elternteil gegen den Willen des anderen Elternteils das Kind zwangsweise impfen lassen will können sie mich gerne über die E-Mail Adresse:

christian.dahlmann@protonmail.com

kontaktieren. Ich helfe Ihnen dann gerne Ihr Kind vor einer Impfung zu schützen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Maskenpflicht in Schulen und Kindergärten rechtswidirg‼️

Leider meinen immer noch Schulen und Kindergärten, dass sie die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) beschließen können obwohl in allen Bundesländern die Maskenpflicht vom jeweiligen Parlament aufgehoben worden ist. Die aktuellen Infektionsschutzverordnungen sehen keine Maskenpflicht vor. Es wurde bewusst auf die Beibehaltung der Maskenpflicht in Schulen und Kindergärten verzichtet.

Nun aber meinen manche Schulen und Kindergärten sie können im Wege des Hausrecht einfach die Maskenpflicht wieder einführen. Bisher wurde dies auch von einigen Verwaltungsgerichten als zulässig erachtet. In den letzte 2 Monaten hat sich aber die Rechtsauffassung geändert. Mehrere Verwaltungsgerichte haben nun entschieden, dass die Maskenpflicht nicht im Wege des öffentlichen Hausrechts beschlossen werden kann denn das öffentliche Hausrecht kann nicht als Rechtsgrundlage für die Einführung der Maskenpflicht genutzt werden. Es fehlt an der Ermächtigungsgrundlage. Zudem kann das Recht auf Beschulung nicht vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung abhängig gemacht werden solange dies nicht im Wege des Infektionsschutzgesetzt angeordnet wurde.

Falls auch Ihre Schule oder Ihr Kindergarten die Maskenpflicht wieder angeordnet hat dann helfe ich Ihnen gerne sich gegen diese rechtswidig Anordnung zu wehren. Dazu habe ich in den letzten Tagen einen entsprechenden Schriftsatz verfasst mit welchem sich Eltern gegen die Maskenpflicht an Schulen und Kindergärten effektiv wehren können. Den Schriftsatz übersende ich Ihnen gerne per E-Mail.

Kontaktieren können Sie mich über meine E-Mail-Adresse:

christian.dahlmann@protonmail.com

Nur wenn man sich gegen das rechtswidrige Vorgehen der Schulen wehrt kann man etwas verändern.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian