🇩🇪 Demo Berlin: Querdenker im Reichstag! N-TV meldet: "Das Reichstagsgebäude sowie das Brandenburger Tor sind weiträumig abgesperrt. Dennoch schaffte es ein Grüppchen um den Querdenker Markus Haintz aus der Demo heraus in den Deutschen Bundestag. Wie mehrere Journalisten berichten, streamte eine Begleiterin des Anwalts die Debatte um die Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf Telegram." Der Querdenker-Anwalt sei angeblich von einem AfD-Abgeordneten "eingeschleust" worden, heißt es weiter.
Forwarded from Vicky Richter
Forwarded from HAINTZ.media (Victoria Magistrado)
Live aus dem Parlament.

Nachdem wir mehrfach die Bestätigung erhalten haben, dass wir Fotos machen und filmen dürfen, kam nach einigen Minuten die gegenteilige Information, weshalb der Stream ausgeschalten wurde.

Vorsichtshalber wurde jetzt ein Herr im blauen Shirt gesucht, deshalb haben wir jetzt hier Polizeischutz.
💥 Bundestag: Die Änderungsanträge der FDP-Fraktion beispielsweise gegen die im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Ausgangssperren wurden allesamt mit großer Mehrheit abgelehnt.
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🇩🇪 Demo Berlin: Die Berliner Schwatzbude ist jetzt weiträumig abgeriegelt. Merkel und ihre Polit-Schergen wollen sich nicht von den Demokraten auf der Straße stören lassen.
Forwarded from Oliver Janich & Team
„Die erste Verfassungsbeschwerde für die Richter in Karlsruhe ist bereits in Arbeit. BILD liegt der 47 Seiten starke Entwurf vor, geschrieben von einem der renommiertesten Staatsrechts-Experten: Prof. Dietrich Murswiek (72, Uni Freiburg).
Das Urteil des Top-Juristen ist eindeutig: Sowohl die Kontaktbeschränkungen in der Familie als auch die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr früh "verletzen die Grundrechte" der Bürger über das gebotene Maß hinaus und sind daher "unverhältnismäßig“ und "verfassungswidrig".
Dies gelte auch für die geplanten Schließungen in der Außengastronomie, im Einzelhandel und bei Bussen und Bahnen, so Murswiek.

Der Gesetzgeber habe nicht dargestellt, dass die Maßnahmen zwingend und alternativlos seien, argumentiert der Staatsrechtsexperte. (...)
Hier fällt Murswiek sein härtestes Urteil: „Die Ausgangssperre ist ein Schuss ins Blaue.“ Der Gesetzgeber habe „offensichtlich keine konkrete Abwägung vorgenommen, sondern sich mit allgemeinen Behauptungen und Vermutungen begnügt.“ Er ordne „eine drakonische Maßnahme an in der Hoffnung, dass sie für die Pandemiebekämpfung etwas bringt. Das reicht zur Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs nicht aus.“
Murswiek: „Die Gefahr einer Infektion beim Fußweg durch die nachts nahezu menschenleere Stadt tendiert gegen Null. Erst recht wird man auf dem Lande nach 22 Uhr und erst recht nach Mitternacht draußen nicht in dichtes Menschengedränge geraten, sondern praktisch keinem Menschen begegnen.“ Und weiter: „Dass es zu einer Infektion bei einer Begegnung im Treppenhaus nach Verlassen der Wohnung kommen könne, ist eine an den Haaren herbeigezogene Konstruktion, aber keine epidemiologisch relevante Gefahr.“

Problematisch seien allenfalls Treffen „von Jugendlichen, die – vielleicht mit Alkohol und ohne Masken – draußen ‚feiern‘. Solche Zusammenkünfte sind aber ohnehin verboten. Einer Ausgangssperre bedarf es dafür nicht.“ Die Ausgangssperren dienten also „allein dem Zweck, der Polizei die Arbeit zu erleichtern. Millionen von Menschen sollen nach dem Gesetz schwerwiegende Freiheitseinschränkungen hinnehmen, weil es wenige Menschen gibt, die sich nicht an die Kontaktbeschränkungen halten und die Polizei dies nicht hinreichend kontrollieren kann oder nicht kontrollieren will.“ (...)


Hier kritisert Murswiek gleich mehrere Punkte: Zum einen greift er die Zahlen des Robert-Koch-Instituts als „Auslöser“ des automatischen Bundes-Lockdowns an: „Die vom RKI ermittelte Inzidenz ist also sehr stark abhängig von der jeweils verfolgten Teststrategie“, so Murswiek: (...)
Murswiek moniert, dass Bund, Länder, Bürgermeister oder Landräte durch den Automatismus der Lockdown-Logik (ab Inzidenz 100) zum „Exekutivorgan“ degradiert werden, weil sie Maßnahmen NICHT mehr auf ihren Sinn vor Ort prüfen können: „Das Gesetz lässt zwar strengere Regelungen der Länder zu (§ 28b Abs. 4 IfSG), aber nicht mildere Regelungen für den Fall, dass in einem Landkreis trotz hoher Inzidenzwerte eindeutig keine Gefahr für die Überlastung der Intensivstationen besteht.“ (...)“

Wie schnell die Verfassungsrichter dann urteilen, steht noch nicht fest. Post zu BILD: „Wir werden in jedem Fall einen Eilantrag stellen.“

https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/merkels-notbremse-erste-verfassungsklage-gegen-bundes-lockdown-steht-76141454.bild.html
🇩🇪 Demo Berlin: Polizeigewalt dokumentiert! https://www.youtube.com/watch?v=QWrkEqOfOJk
Offizieller Aufruf der bundesweiten Allianz der Friedensbewegung in Deutschland

Berlin 21.04.2021 um 14: 00 Uhr

1) Jeder der jetzt gerade kann und möchte (und nicht zu weit weg ist) bitte zu den Trommlern kommen. Standort Ebertstraße, südlich vom Brandenburger Tor. Es wird mit der Polizei über einen Spontanumzug verhandelt.

2) um 16:00 Uhr beginnt die #honkforhope & "Die Basis" Kooperationsdemo auf der Lutherbrücke.

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🇩🇪 Demo Berlin: Laut Polizei befinden sich im Tiergarten derzeit 12.000 Leute. Die "Ordnungshüter" versuchen zwar, auch dort "aufzuräumen", doch bei der Masse ist das ein aussichtsloses Unterfangen. #b2104
🇩🇪 Demo Berlin: Die Polizei setzt jetzt Pfefferspray gegen die Demonstranten im Tiergarten ein. #b2104
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