Weimarer Familienrichter Christian Dettmar zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt
Der durch sein Urteil zur Aussetzung der Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen bekannt gewordene Familienrichter war wegen #Rechtsbeugung angeklagt worden, obwohl seine Beweisführung zur Sache nicht widerlegt wurde.
Im Zusammenhang mit diesem Urteil ist wohl davon auszugehen, dass das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit innerhalb der Bevölkerung weiter sinken wird, polarisiert doch dieses Urteil nur ein weiteres Mal, zeigt erneut nur, wie sehr gerichtliche Entscheidungen mit zweierlei Maß erfolgen.
Die Gefängsnisstrafe wurde auf Bewährung ausgesetzt.
Der durch sein Urteil zur Aussetzung der Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen bekannt gewordene Familienrichter war wegen #Rechtsbeugung angeklagt worden, obwohl seine Beweisführung zur Sache nicht widerlegt wurde.
Im Zusammenhang mit diesem Urteil ist wohl davon auszugehen, dass das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit innerhalb der Bevölkerung weiter sinken wird, polarisiert doch dieses Urteil nur ein weiteres Mal, zeigt erneut nur, wie sehr gerichtliche Entscheidungen mit zweierlei Maß erfolgen.
Die Gefängsnisstrafe wurde auf Bewährung ausgesetzt.
#CoronaJustiz
#Bamherzigkeit
#Beistand
Am #Montag hat im ostthüringischen Gera ein #Prozess gegen eine frühere #Richterin begonnen.
Die #Staatsanwaltschaft #Erfurt wirft der Frau #Rechtsbeugung vor.
Zuvor war die damalige Proberichterin nach einem #Disziplinarverfahren bereits aus dem Dienst entlassen worden.
Ihre Bemühungen, juristisch gegen diese Entlassung vorzugehen, blieben ohne Erfolg.
Die Richterin hatte im April 2020 verfügt, dass ein Pfarrer eine schwer kranke Bewohnerin
eines Jenaer Pflegeheims hatte besuchen dürfen, um ihr seelsorgerisch beizustehen.
Derartige Besuche waren nach der "Coronaschutzverordnung" untersagt gewesen.
Durch den richterlichen Beschluss war es dem Geistlichen ermöglicht worden,
der Palliativpatientin Beistand zu leisten.
Das Problem: Bei dem Pfarrer handelt es sich um den Vater der Richterin.
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Ihre Bemühungen, juristisch gegen diese Entlassung vorzugehen, blieben ohne Erfolg.
Die Richterin hatte im April 2020 verfügt, dass ein Pfarrer eine schwer kranke Bewohnerin
eines Jenaer Pflegeheims hatte besuchen dürfen, um ihr seelsorgerisch beizustehen.
Derartige Besuche waren nach der "Coronaschutzverordnung" untersagt gewesen.
Durch den richterlichen Beschluss war es dem Geistlichen ermöglicht worden,
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