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Eine #ungeimpfte #Pflegehelferin hatte gegen das infolge der #einrichtungsbezogenen #Impfpflicht ausgesprochene #Betätigungsverbot geklagt. Nun gab ihr das #Verwaltungsgericht Osnabrück recht. Über die Verfassungsmäßigkeit der Impfpflicht muss das Bundesverfassungsgericht nun endgültig entscheiden.

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