Autokorso Neubrandenburg 🚘🚖 🚗🚕
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Neubrandenburg Spaziergang und Autokorso
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👆 Der fliegende Otto kommt am Samstag, den 12.02.2022, auch hier nach Neubrandenburg.
13:30 Uhr geht`s los beim Finanzamt.
Flyer ist oben im Kanal. Lindenbergdemo
Zur Erinnerung - https://youtu.be/App8hfb_e1U

Udo Ulfkotte - Gekaufte Journalisten

Sehr empfehlenswert. Erfahrungen wie BND und Geldgeber den Journalismus beeinflussen.
Viel Spaß beim Zuhören.

(Ihr könnt die Wiedergabezeit verkürzen, indem Ihr die Wiedergabegeschwindigkeit verändert. Ich höre mir solche Videos gerne bei 1,75 - 2,0 facher Geschwindigkeit an.)
#Neubrandenburg
#Sa1202

Wo: Neubrandenburg, Parkplatz Finanzamt / Neustrelitzer Str. 120

Treff: 13:30 Uhr
Start: ca. 14:00 Uhr

#derfliegendeOtto ist ab 13:30 Uhr vor Ort, wenn Ihr unterschreiben wollt, kommt also bitte rechtzeitig.
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Glaube nicht... Unser lieber M.P. möchte nun das was 2021 schon eingetreten ist: wir demonstrieren nicht mehr weil gelockert wird‼️ Dahinter steckt keine Nächstenliebe sondern System... Mache deinen Feind zu deinem Freund. Sobald ihr locker werdet, werden andere anziehen. Bleibt Standhaft auch über den März hinaus ‼️‼️‼️‼️‼️

Raus auf die Straßen @Demotermine!
👉 Übersicht / Overview 👈
Forwarded from ❌ Squeezer
#Neubrandenburg
#Sa1202
12.02.2022

Unterschriftenaktion für: Der fliegende Otto
weitere Infos in dem Kanal: @derfliegendeOtto

Bis Samstag!
Forwarded from 🌐 Nachrichtenwelt
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💥❗️TV-Arzt Christoph Specht diagnostiziert beim Lauterbach eine Angstneurose und empfiehlt ihm endlich psychiatrische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

👉
@Nachrichtenwelt
#Neubrandenburg
#Mo1402
14.02.2022

Treff: 18:30 Uhr
Start: 19:00 Uhr

Wo: Neubrandenburg / Marktplatz
https://www.tagesschau.de/inland/verfassungsgericht-impfpflicht-103.html

"Das bedeutet noch nicht, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht grundsätzlich verfassungsmäßig ist - dies muss noch im Hauptverfahren geprüft werden.
Bei dem heutigen Beschluss ging es um eine Regelung für die Zwischenzeit.
Angesichts der "sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung" und dem hohen Risiko für die Gesundheit vulnerabler Menschen, wenn sie sich infizierten, entschied sich das Gericht gegen das Aussetzen der Regelung. Die Richter merkten allerdings kritisch an, dass im Gesetz nichts Genaueres zum Impf- und Genesenennachweis stehe.

Kommentar: Achtung, einfaches Zeitspiel was das Gericht hier nun macht. Herr Palmer hat es bei Frau Maischberger Mitte Januar einmal gut erklärt. Erstmal das Gesetz machen und mit 5000€ Strafe ausschmücken, dann haben wir 98% Impfquote und um die restlichen 2% können wir uns dann kümmern. Kurz zusammengefasst waren dies seine Worte, welche ihr Euch hier anschauen könnt ab Minute 10:22 https://www.youtube.com/watch?v=fUIJiIjXL44)
Er setzte also bereits Mitte Januar einfach auf den Vorschlag, dass die Gerichte eh zu viel Zeit benötigen und die Gesetze in der Zwischenzeit erstmal umgesetzt werden können. Siehe zum Beispiel 2G usw. was schon so alles gekippt wurde.
Immer das gleiche Spiel, auch wenn dann später gerichtlich festgestellt wird, dass die Impfpflicht nicht verfassungsmäßig ist, möchte er die Zwischenzeit und die Existenzängste und Angst vor Strafe nutzen um sich impfen lassen zu müssen.
Und das macht ihr ja freiwillig, denn ihr könntet ja auch die Strafe nehmen. Also hätte Karl Lauterbach einst mit seinen Worten Recht gehabt, denn jeder hat die Wahl zwischen Strafe und Impfung, somit ist es kein Zwang. Ich weiß, alles sehr pervers.
Da hilft es nur standhaft zu bleiben und es zu riskieren.
Ich weiß, dies fällt vielen Menschen nicht leicht, weil sich auch Druck, Ängste und Sorgen aufbauen und es auch eine finanzielle Abhängigkeit verursacht. Ich kann nur empfehlen dies etwas entspannter anzugehen und dann Tee zu trinken und gut überlegt seine Entscheidung zu treffen und sich Optionen zu suchen.

Daher bleibt es umso wichtiger, wenn wir aus dieser Spirale herauskommen wollen, dass wir weiter auf der Straße bleiben und das dauerhaft. Es geht um viel und die Frage sollte sein, wieviel ist es wert, sich dafür einzusetzen.

Den letzten Passus der Richter als Anmerkung empfinde ich ebenfalls als spannend. Weshalb versucht man nicht wegen nicht klarer Regelungen das Ding zu kippen, wenn die Richter schon anmerken, dass im Gesetz nichts zum Impf- und Genesenennachweis steht.
Hallo liebe Anwälte, wer ist hier findig genug um sich doch gleich mit dieser Steilvorlage zu beschäftigen. Auch wenn es nur kurzfristig Sand im Getriebe wäre, ist es doch ein Versuch die Argumentation zu ändern, wenn die Richter schon drauf hinweisen, dass es ihnen nicht klar genug geregelt ist.

Also liebe Menschen aus dem Gesundheitswesen, ich hoffe Ihr haltet weiter durch und unterwerft Euch nicht dem Zwang. Wenn ihr nicht mehr da seid, dann bricht das Gesundheitssystem über kurz oder lang zusammen bzw. wird sehr schwer beeinträchtigt und auch eure geimpften Kollegen werden der Dauerbelastung der sie dann ausgesetzt sind, nicht lange stand halten und einige von ihnen werden sich dann noch zusätzlich für euch einsetzen. Ihr habt eine gewisse Macht, welche ihr gemeinsam in die Waagschale werfen könnt, wenn ihr euch alle einig seid und viele Gruppen bundesweit das gleiche tun.
Es sind ja jetzt bereits geimpfte Kollegen die auf eurer Seite stehen da, weil sie euch schätzen und weil sie auch die Folgen für sich selbst sehen.
Macht andere eurer Kollegen einmal über die Konsequenzen der Entscheidungen für sie aufmerksam, damit sie verstehen, was dann auf sie zukommt. Manche haben das einfach nicht im Blick und denken über solche Dinge nicht nach.
Überlegt verschiedene Dinge, die ihr alle gleichzeitig tun könnt. Ob man mal gleichzeitig Urlaub einreicht oder auch andere Dinge.
💥Ein Gericht schafft sich ab💥

Das Bundesverfassungsgericht unter CDU-Präsident Harbarth billigt erwartungsgemäß die einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Damit hat das Bundesverfassungsgericht unter diesem ersten Senat seine letzte Legitimationsgrundlage verspielt.
Ein Gericht, dass Grundrechte als Abwehrrechte nicht achtet, kann keine wirksamen Entscheidungen treffen.

Ich bin sicher, dass Deutschland jetzt kanadische Zustände bekommen wird, wenn die Politik nicht umgehend reagiert.

Es geht um die Gesundheit von uns allen. Stehen nicht mehr genug Ärzte und Pflegekräfte zur Verfügung, wird das Gesundheitssystem genau dahin gebracht, wovor man es vorgeblich schützen will: zum Zusammenbruch.

Mein Kanal:

t.me/RA_LUDWIG
💥Bundesverfassungsgericht gibt auch Hinweis zu allgemeiner Impfpflicht💥

Das Bundesverfassungsgericht (in Twitter nannte es jemand Bundesabendessengericht) hat in der heute veröffentlichten Entscheidung vom 10. Februar 2022 sich implizit auch zur allgemeinen Impfpflicht geäußert. Das Gericht hat nämlich zu den Wirkungen der Injektion das Folgende festgestellt:

"Kommen Betroffene der ihnen in § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG auferlegten Nachweispflicht nach und willigen in eine Impfung ein, löst dies körperliche Reaktionen aus und kann ihr körperliches Wohlbefinden jedenfalls vorübergehend beeinträchtigen. Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können (vgl. Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts vom 7. Februar 2022 – Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 27. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 – S. 5, 8 f., 28 ff.). Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel."

Damit sagt der Senat, dass eine Impfpflicht ein potenziell tödlicher staatlicher Zwang ist. Das ist ein Hinweis auf Art. 1 Abs. 1 GG:

"Die Würde des Menschen ist unantastbar."

In der Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz hat das damalige Bundesverfassungsgericht im Jahr 2006 entschieden:

"Dem Staat ist es im Hinblick auf dieses Verhältnis von Lebensrecht und Menschenwürde einerseits untersagt, durch eigene Maßnahmen unter Verstoß gegen das Verbot der Missachtung der menschlichen Würde in das Grundrecht auf Leben einzugreifen. Andererseits ist er auch gehalten, jedes menschliche Leben zu schützen. Diese Schutzpflicht gebietet es dem Staat und seinen Organen, sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen zu stellen; das heißt vor allem, es auch vor rechtswidrigen An- und Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 56, 54 <73>)."

Jedes einzelne Leben hat den gleichen Wert. Der Staat darf nicht das Leben eines Menschen aktiv gefährden, um das Leben eines anderen Menschen zu retten. Eine solche Entscheidung als gesetzliche Entscheidung würde die Basis unseres gesellschaftlichen Zusammenseins vollständig zerstören.

Gibt das Bundesverfassungsgericht mithin zu, dass Injektionen mit mRNA-Stoffen tödlich sein können, kann niemand (!) dazu gezwungen werden, dies an sich und in sich zu dulden.

In Bezug auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht hat sich das Gericht eines Tricks bedient, der mEn gegen die Grundrechtecharta der EU und den Nürnberger Kodex verstößt. Das Gericht hat erklärt, dass ein "kurzfristiger" Arbeitsplatzverlust oder der Verlust der beruflichen Betätigungsmöglichkeit - bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache - nicht so schwerwiegend sei.
Das ist quasi die Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts an alle Pflegekräfte, Ärzte und sonstigen Mitarbeiter im medizinischen Bereich, die sich nicht injizieren lassen wollen, sich umgehend eine andere Beschäftigung zu suchen oder ihre Tätigkeit in der Schweiz, in Skandinavien, in Spanien, in Großbritannien oder in anderen menschenrechtsachtenden Ländern fortzuführen.
Die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts ist überdies völlig widersprüchlich und nicht zu Ende gedacht (unterstellt man keinen bewussten Plan):
Jede Person, die medizinische Hilfe in Anspruch nimmt, kann selbst entscheiden, ob sie sich injizieren lässt oder nicht. Somit ist für Eigenschutz gesorgt. Ein Argument, dass jemand eine Injektion dulden müsse, um andere zu schützen, existiert schlicht nicht. Kein ernstzunehmender Wissenschaftler würde heute noch behaupten, dass Impfungen "Fremdschutz" bedeuten.
Insofern schützt der "Geimpfte" keinen einzigen anderen Menschen, setzt sich selbst aber einer (eventuell bis zum Tode führenden) Gefahr aus.
Der Hinweis auf den Berufswechsel müsste berücksichtigen,wieviel Menschen im medizinischen Bereich nicht mRNA-behandelt sind. Denn wenn ca. 10 - 15 Prozent des medizinischen Personals ihre Tätigkeit aufgeben, dann sind erheblich mehr Menschen gefährdet als die - sich selbst schützenden - vulnerablen Menschen, die das Gericht ins Zentrum seiner Überlegungen setzt. Eine dahingehende Abwägung hat das Gericht nicht einmal im Ansatz vorgenommen.
Jeder Jurastudent würde bei einer Prüfung durchfallen, würde er diese Frage nicht unter dem Prüfungspunkt "Geeignetheit" der gesetzlichen Maßnahme prüfen.

Ich würde es sehr begrüßen, würde das Bundesverfassungsgericht in Zukunft mit Juristen und nicht mit Politikern besetzt werden.

Mein Kanal:

t.me/RA_Ludwig

Für Unterstützer:

https://t.me/RA_Ludwig/4660
Forwarded from Martin T
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Heute ist Tag des Notrufes 112. Jetzt brauchen wir DEINE Hilfe ,um auf den drohenden Personalnotstand an 16.3. durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht aufmerksam zu machen. Letztes Jahr wurden wir beklatscht, nun bald ausgesperrt. Diese Impfpflicht ist der erste Baustein der Allgemeinen Impfpflicht. Das darf nicht geschehen. Die Wirkung und Nebenwirkungen der Impfstoffe rechtfertigen keine Impfpflicht.
Steh auf ! Wehre dich! www.dieblauenlichter.org