💥Von Prof. Dr. jur. Martin Schwab:
FRAGEN AN DIE POLIZEI IN CHEMNITZ
Mehrere Teilnehmer sollen T-Shirts mit dem Compact-Symbol getragen haben. Die Polizei hat einem MDR-Bericht vom 18.7.2024 zufolge entsprechende Anzeigen aufgenommen.
Frage 1: Wurde den betreffenden Teilnehmern in einer Art und Weise, die den Anforderungen des § 41 VwVfG genügt, ein Bescheid bekanntgegeben, wonach sie solche T-Shirts nicht mehr tragen dürfen?
Frage 2: Begibt man sich jetzt in Gefahr, wenn man das Copyright-Symbol (©) in weißer Schrift auf einen roten Untergrund setzt?
Frage 3: Prüft die Polizei in Chemnitz bei der Bearbeitung der besagten Anzeigen, ob die Verbotsverfügung gegen die Compact Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH wegen schwerer und offensichtlicher rechtlicher Mängel nach § 44 Abs. 1 VwVfG nichtig ist? Anhaltspunkte dafür gibt es durchaus:
a) Beide Gesellschaften sind nach § 17 Nr. 3 VereinsG nur dann taugliche Adressaten einer Verbotsverfügung, wenn sie von einem Verbot, das gegen einen Verein erlassen wurde, als Teilorganisationen erfasst sind. Die Compact Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH sind nicht etwa Teilorganisationen eines Vereins, sondern sie sind im Sinne des § 18 AktG unter einheitlicher Leitung zusammengefasst – sie bilden also im Rechtssinne einen Konzern. Gegen Konzerne kann aber mit den Mitteln des Vereinsgesetzes nicht vorgegangen werden. Die Konstruktion, aus beiden GmbHs einen „Verein“ zu machen, ist verbandsrechtlich offensichtlich haltlos.
b) Primäres Ziel der Verbotsverfügung sind, wie deren Begründung deutlich zeigt, nicht die Trägergesellschaften, sondern die von ihnen repräsentierten Inhalte. Bei diesen handelt es sich durchgängig zum Presseerzeugnisse. Die Untersagung des Vertriebs von Inhalten, die unter den Schutzbereich der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) fallen, ist nach § 109 Medienstaatsvertrag den Landesmedienanstalten vorbehalten. Dem Bundesinnenministerium fehlt also schon im Ansatz jegliche Eingriffskompetenz. Die Zuständigkeitsordnung wird hier eindeutig ausgehebelt.
c) Erinnern wir uns an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1959 (BVerfG, Beschluss vom 06.10.1959 – 1 BvL 118/53). Das BVerfG erklärte darin § 4 des damaligen nordrhein-westfälischen Gesetzes über die Berufsausübung von Verlegern, Verlagsleitern und Redakteuren vom 17. November 1949 (GVBl. S. 293) für verfassungswidrig. Nach diesem Gesetz konnte die Landesregierung Verlegern, Verlagsleitern und verantwortlichen Redakteuren die Berufsausübung untersagen, wenn sie ihre berufliche Tätigkeit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, insbesondere zur Verbreitung nationalistischer, militaristischer, totalitärer, rassen- oder völkerverhetzender Gedanken missbrauchen oder missbraucht haben. Das BVerfG hielt diese Vorschrift deshalb für verfassungswidrig, weil eine solche Untersagung einer Grundrechtsverwirkung gleichkommt, eine solche Verwirkung nach Art. 18 GG aber ausschließlich durch das BVerfG selbst ausgesprochen werden kann.
Die Verbotsverfügung gegen die Compact Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH läuft im Kern auf die Aussage hinaus, diese beiden Gesellschaften und die hinter ihnen stehenden Akteure hätten die Pressefreiheit zur Bekämpfung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung missbraucht und u.a. nationalistisches Gedankengut verbreitet. Die daraus abgeleitete Maßnahme ist ein komplettes Berufsverbot auf unbestimmte Zeit – also abermals eine Maßnahme, die ausschließlich durch das BVerfG ausgesprochen werden könnte. Von einer personell üppig besetzten Ministerialbürokratie darf erwartet werden, dass sie diese klaren und eindeutigen Vorgaben des BVerfG kennt. Über eben jene Vorgaben setzt sich die Verbotsverfügung in eklatanter Weise hinweg.
d) Eine abschließende Bemerkung sei erlaubt: Für die vorstehenden juristischen Einwände sind die journalistischen Inhalte völlig unerheblich. Ich selbst habe mich nur sehr selten mit den Inhalten des Compact-Magazins befasst, und die Produkte der Conspect Film GmbH kenne ich überhaupt nicht.
FRAGEN AN DIE POLIZEI IN CHEMNITZ
Mehrere Teilnehmer sollen T-Shirts mit dem Compact-Symbol getragen haben. Die Polizei hat einem MDR-Bericht vom 18.7.2024 zufolge entsprechende Anzeigen aufgenommen.
Frage 1: Wurde den betreffenden Teilnehmern in einer Art und Weise, die den Anforderungen des § 41 VwVfG genügt, ein Bescheid bekanntgegeben, wonach sie solche T-Shirts nicht mehr tragen dürfen?
Frage 2: Begibt man sich jetzt in Gefahr, wenn man das Copyright-Symbol (©) in weißer Schrift auf einen roten Untergrund setzt?
Frage 3: Prüft die Polizei in Chemnitz bei der Bearbeitung der besagten Anzeigen, ob die Verbotsverfügung gegen die Compact Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH wegen schwerer und offensichtlicher rechtlicher Mängel nach § 44 Abs. 1 VwVfG nichtig ist? Anhaltspunkte dafür gibt es durchaus:
a) Beide Gesellschaften sind nach § 17 Nr. 3 VereinsG nur dann taugliche Adressaten einer Verbotsverfügung, wenn sie von einem Verbot, das gegen einen Verein erlassen wurde, als Teilorganisationen erfasst sind. Die Compact Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH sind nicht etwa Teilorganisationen eines Vereins, sondern sie sind im Sinne des § 18 AktG unter einheitlicher Leitung zusammengefasst – sie bilden also im Rechtssinne einen Konzern. Gegen Konzerne kann aber mit den Mitteln des Vereinsgesetzes nicht vorgegangen werden. Die Konstruktion, aus beiden GmbHs einen „Verein“ zu machen, ist verbandsrechtlich offensichtlich haltlos.
b) Primäres Ziel der Verbotsverfügung sind, wie deren Begründung deutlich zeigt, nicht die Trägergesellschaften, sondern die von ihnen repräsentierten Inhalte. Bei diesen handelt es sich durchgängig zum Presseerzeugnisse. Die Untersagung des Vertriebs von Inhalten, die unter den Schutzbereich der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) fallen, ist nach § 109 Medienstaatsvertrag den Landesmedienanstalten vorbehalten. Dem Bundesinnenministerium fehlt also schon im Ansatz jegliche Eingriffskompetenz. Die Zuständigkeitsordnung wird hier eindeutig ausgehebelt.
c) Erinnern wir uns an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1959 (BVerfG, Beschluss vom 06.10.1959 – 1 BvL 118/53). Das BVerfG erklärte darin § 4 des damaligen nordrhein-westfälischen Gesetzes über die Berufsausübung von Verlegern, Verlagsleitern und Redakteuren vom 17. November 1949 (GVBl. S. 293) für verfassungswidrig. Nach diesem Gesetz konnte die Landesregierung Verlegern, Verlagsleitern und verantwortlichen Redakteuren die Berufsausübung untersagen, wenn sie ihre berufliche Tätigkeit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, insbesondere zur Verbreitung nationalistischer, militaristischer, totalitärer, rassen- oder völkerverhetzender Gedanken missbrauchen oder missbraucht haben. Das BVerfG hielt diese Vorschrift deshalb für verfassungswidrig, weil eine solche Untersagung einer Grundrechtsverwirkung gleichkommt, eine solche Verwirkung nach Art. 18 GG aber ausschließlich durch das BVerfG selbst ausgesprochen werden kann.
Die Verbotsverfügung gegen die Compact Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH läuft im Kern auf die Aussage hinaus, diese beiden Gesellschaften und die hinter ihnen stehenden Akteure hätten die Pressefreiheit zur Bekämpfung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung missbraucht und u.a. nationalistisches Gedankengut verbreitet. Die daraus abgeleitete Maßnahme ist ein komplettes Berufsverbot auf unbestimmte Zeit – also abermals eine Maßnahme, die ausschließlich durch das BVerfG ausgesprochen werden könnte. Von einer personell üppig besetzten Ministerialbürokratie darf erwartet werden, dass sie diese klaren und eindeutigen Vorgaben des BVerfG kennt. Über eben jene Vorgaben setzt sich die Verbotsverfügung in eklatanter Weise hinweg.
d) Eine abschließende Bemerkung sei erlaubt: Für die vorstehenden juristischen Einwände sind die journalistischen Inhalte völlig unerheblich. Ich selbst habe mich nur sehr selten mit den Inhalten des Compact-Magazins befasst, und die Produkte der Conspect Film GmbH kenne ich überhaupt nicht.
Ich kann daher auch nicht ermessen, welche Erfolgsaussichten einem Antrag beim BVerfG beschieden wären, in der Person von Jürgen Elsässer die Verwirkung der Pressefreiheit festzustellen. Soweit in der Verbotsverfügung allerdings immer und immer wieder von „Verschwörungstheorien/-erzählungen/-ideologien/-narrativen und anderen Varianten des V-Wortes die Rede ist, krankt die Begründung der Verbotsverfügung bereits am Mangel einer klaren Begriffsbildung: Was ist eigentlich eine „Verschwörungstheorie“? Versuche, der Bundesregierung mithilfe parlamentarischer Anfragen eine Definition dieses Begriffs aus dem Kreuz zu leiern, sind erfolglos geblieben (Bundestags-Drucksache 19/25571, Frage 52; Bundestags-Drucksache 19/31171, Frage 28; Bundestags-Drucksache 19/31438, Fragen 37 und 38). Solange dieses Defizit nicht behoben wird, ist eine Subsumtion unter jenen Begriff zum Scheitern verurteilt. Ohne subsumtionsfähige Begriffe lassen sich aber keine behördlichen Eingriffsverfügungen begründen.
Martin Schwab
Martin Schwab
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Sound an!😂😂😂😂😂😂
Die ganze Rede von Trump in deutscher Sprache! Der Mainstream bietet nur gekürzte "Zusammenfassungen" (für den dummen Bürger vorher "eingeordnet") oder englisch. Habe jedenfalls nichts anderes gefunden.
https://www.youtube.com/live/HstZyo6It14?si=y9OISiQjoC39ykW7
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Trump-Rede deutsch
Forwarded from Heiko Schöning offiziell
⚠️Im Gefängnis ohne Verurteilung seit rund 1,5 Jahren: Johanna Findeisen
EINFACH WEGGESPERRT: Die friedliche Frau, die als Bundestagskandidatatin über 2 Prozent der Wählerstimmen bekam für dieBasis.
"Die Haftbedingungen für Johanna Findeisen gleichen einer Schlachtviehhaltung“, Strafverteidiger Prof. Dr. Martin Schwab
Jetzt spricht ein Leumundszeuge vom Bodensee über die absurden Vorwürfe. Lesenswerter Artikel und Bildquelle: Stattzeitung
BRANDGEFÄHRLICH: Der Generalbundesanwalt konstruierte in einer Pressemitteilung eine terroristische Verbindung von Johanna F. zu Russland.
Hier entsteht der Beginn einer Kriegslüge 🧨
Ein vorwarnendes Interview mit Heiko Schöning dazu brachte AUF1. KlaTV illustrierte dieses: www.kla.tv/26692
Mit CURVEBALL 1.0 war 2003 eine Kriegslüge von deutschem Boden ausgegangen, die 1 Million Tote im Irak zur Folge hatte. Mit Wissen der rot-grünen Regierung!
Verhindern wir gemeinsam CURVEBALL 2.0 und verbreiten die Aufklärung!
https://t.me/heiko_schoening/929
@heiko_schoening
EINFACH WEGGESPERRT: Die friedliche Frau, die als Bundestagskandidatatin über 2 Prozent der Wählerstimmen bekam für dieBasis.
"Die Haftbedingungen für Johanna Findeisen gleichen einer Schlachtviehhaltung“, Strafverteidiger Prof. Dr. Martin Schwab
Jetzt spricht ein Leumundszeuge vom Bodensee über die absurden Vorwürfe. Lesenswerter Artikel und Bildquelle: Stattzeitung
BRANDGEFÄHRLICH: Der Generalbundesanwalt konstruierte in einer Pressemitteilung eine terroristische Verbindung von Johanna F. zu Russland.
Hier entsteht der Beginn einer Kriegslüge 🧨
Ein vorwarnendes Interview mit Heiko Schöning dazu brachte AUF1. KlaTV illustrierte dieses: www.kla.tv/26692
Mit CURVEBALL 1.0 war 2003 eine Kriegslüge von deutschem Boden ausgegangen, die 1 Million Tote im Irak zur Folge hatte. Mit Wissen der rot-grünen Regierung!
Verhindern wir gemeinsam CURVEBALL 2.0 und verbreiten die Aufklärung!
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@heiko_schoening
Die Gruppe https://t.me/Impfschaden_D_AUT_CH löscht meinen Aufruf von Sucharit Bhakdi, eine Strafanzeige zu stellen, wenn man von Impfschäden betroffen ist. Muss man mal drüber nachdenken...
Eure Alexa
Eure Alexa
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www.impfopfer.info ♥️💉 Größter Impfopfer-Verein im dt. Sprachraum
Diese Gruppe soll Menschen die Möglichkeit geben, öffentlich über Corona-Impfschäden zu schreiben und diese damit zu dokumentieren.
Hier kommst du zum externen Archiv
www.IMPFOPFER.INFO
Initiative von Martin Rutter
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www.IMPFOPFER.INFO
Initiative von Martin Rutter
Forwarded from Demo-Kanal
@LiveStreamsFuerDich - Mahnwache Nr. 236 in Schwäbisch Gmünd am 23.07.2024 - Live ab ca. 18:25 Uhr
Motto: ZURÜCK IN DIE VERNUNFT!!!
YouTube: https://youtube.com/live/uiDKm4C9zmQ?feature=share
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Sitzungsprotokolle des RKI-Krisenstabs, 2020-2023 - ungeschwärzt
Download Gesamtpaket
https://www.rki-transparenzbericht.de/
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Forwarded from Dirk Dietrich
Media is too big
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Hier die zweistündige Pressekonferenz über die Veröffentlichung aller ungeschwärzten RKI-Protokolle. Bei Minute 30 gehts los. Niemand von den von uns zwangsfinanzierten "öffentlich-rechtlichen Medien" war anwesend.
Quelle:
https://x.com/aya_velazquez/status/1815567564694515876
https://x.com/i/broadcasts/1OdKrXPngmzJX
Dirk Dietrich https://t.me/DDDDoffiziell
Quelle:
https://x.com/aya_velazquez/status/1815567564694515876
https://x.com/i/broadcasts/1OdKrXPngmzJX
Dirk Dietrich https://t.me/DDDDoffiziell
Forwarded from KlardenkenTV (Frankenpower)
🔴 💥LIVE - "Alexa fragt nach!" bei Rechtsanwalt Edgar Siemund,
Duldungspflicht der Soldaten💥
👉Donnerstag, den 25. Juli 2024, ca. 20:00Uhr👈
In diesem Livestream beleuchten wir ein äußerst relevantes und kontroverses Thema: die Duldungspflicht der Soldaten. Ist diese Duldungspflicht gleichbedeutend mit einer Impfpflicht? Was sagen die Dienstvorschriften dazu und wie interpretieren die Gerichte diese Regelungen?
Rechtsanwalt Siemund wird uns durch dieses komplexe rechtliche Terrain führen und uns erläutern, was Soldaten rechtlich (vielleicht erneut) erwartet, welche Pflichten sie haben und wie die Gerichte mit diesen Fragen umgehen.
Seid wieder mit dabei, ich freue mich auf Euch!
Eure Alexa
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Vielen Dank bereits im voraus.
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In diesem Livestream beleuchten wir ein äußerst relevantes und kontroverses Thema: die Duldungspflicht der Soldaten. Ist diese Duldungspflicht gleichbedeutend mit einer Impfpflicht? Was sagen die Dienstvorschriften dazu und wie interpretieren die Gerichte diese Regelungen?
Rechtsanwalt Siemund wird uns durch dieses komplexe rechtliche Terrain führen und uns erläutern, was Soldaten rechtlich (vielleicht erneut) erwartet, welche Pflichten sie haben und wie die Gerichte mit diesen Fragen umgehen.
Seid wieder mit dabei, ich freue mich auf Euch!
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In diesem Livestream beleuchten wir ein äußerst relevantes und kontroverses Thema: die Duldungspflicht der Soldaten. Ist diese Duldungspflicht gleichbedeutend mit einer Impfpflicht? Was sagen die Dien...
👆👆👆
💥💥💥Nach der Veröffentlichung der RKI-FILES am heutigen Tage, wird die Sendung am Donnerstag besonders spannend, denn wir zeigen die neue rechtliche Ausgangslage auf!💥💥💥
💥💥💥Nach der Veröffentlichung der RKI-FILES am heutigen Tage, wird die Sendung am Donnerstag besonders spannend, denn wir zeigen die neue rechtliche Ausgangslage auf!💥💥💥
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RTL West berichtet!
Zeit, bei Facebook endlich wegzugehen. Ist ja irre, ich sehe den Beitrag und die Leute sagen, ist nicht zu sehen. #dsa
Forwarded from Sonneberg zeigt Gesicht (Ingo Schreurs)
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§ 240 StGB - Nötigung
Wer einen Menschen rechtswidrig …durch Drohung … zu einer Handlung … nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren … bestraft.
Ein besonders schwerer Fall liegt .. vor, wenn der Täter .. seine Stellung als Amtstträger missbraucht.
Wer einen Menschen rechtswidrig …durch Drohung … zu einer Handlung … nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren … bestraft.
Ein besonders schwerer Fall liegt .. vor, wenn der Täter .. seine Stellung als Amtstträger missbraucht.
Forwarded from Bleib Stark 🤜🤛
Hinweise mehren sich – Plötzlicher Kindstod (SIDS) durch Impfungen verursacht
Anlassfall von 9 toten Babys
Die Kriminalbeamtin Helen Grus hatte es in Angriff genommen, der Sache nachzugehen, nachdem in Ottawa neun Babys gestorben waren. Die Mütter dieser Säuglinge waren gegen das Corona-Virus „geimpft“ worden.
Grus wollte herausfinden, ob die Impfungen möglicher Weise in Zusammenhang mit dem Tod der Babys gestanden sein konnten, wie auch legitim.ch berichtet hatte.
Einige der Familien fühlten sich durch Untersuchung von Grus allerdings in ihrer Privatsphäre verletzt, was die Polizei von Ottawa (OPS) dazu veranlasst hatte, sich mit mindestens einer der Familien zu einigen.
Grus wurde daraufhin suspendiert und ihr Leben wurde auf den Kopf gestellt, da sie versucht hatte, den Todesursachen der Babys auf den Grund zu gehen. Berichten zu Folge soll Grus am 30. Januar 2022 den Vater eines verstorbenen Babys kontaktiert haben, dessen Familie Teil jenes Vergleichs mit den Behörden war.
Sie erkundigte sich dabei nach dem COVID-„Impfstatus“ der Mutter, so die Polizeiunterlagen.
Erhielten Familien „Schweigegeld“?
👉Quelle
🦁 https://t.me/bleibtstark
Anlassfall von 9 toten Babys
Die Kriminalbeamtin Helen Grus hatte es in Angriff genommen, der Sache nachzugehen, nachdem in Ottawa neun Babys gestorben waren. Die Mütter dieser Säuglinge waren gegen das Corona-Virus „geimpft“ worden.
Grus wollte herausfinden, ob die Impfungen möglicher Weise in Zusammenhang mit dem Tod der Babys gestanden sein konnten, wie auch legitim.ch berichtet hatte.
Einige der Familien fühlten sich durch Untersuchung von Grus allerdings in ihrer Privatsphäre verletzt, was die Polizei von Ottawa (OPS) dazu veranlasst hatte, sich mit mindestens einer der Familien zu einigen.
Grus wurde daraufhin suspendiert und ihr Leben wurde auf den Kopf gestellt, da sie versucht hatte, den Todesursachen der Babys auf den Grund zu gehen. Berichten zu Folge soll Grus am 30. Januar 2022 den Vater eines verstorbenen Babys kontaktiert haben, dessen Familie Teil jenes Vergleichs mit den Behörden war.
Sie erkundigte sich dabei nach dem COVID-„Impfstatus“ der Mutter, so die Polizeiunterlagen.
Erhielten Familien „Schweigegeld“?
👉Quelle
🦁 https://t.me/bleibtstark
Forwarded from Tim K.
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Selten passte ein Video so gut wie heute.
Alles was in den #RKIProtkollen steht macht diese zusammen geschnittenen Aussagen widerlicher, unwissenschaftlicher und autoritärer, als selbst zur Zeit Corona Peak Zeit selbst.
Gönnt es euch und vergesst nie!
Aber vor allem: Vergebt NIEMALS!!!
Alles was in den #RKIProtkollen steht macht diese zusammen geschnittenen Aussagen widerlicher, unwissenschaftlicher und autoritärer, als selbst zur Zeit Corona Peak Zeit selbst.
Gönnt es euch und vergesst nie!
Aber vor allem: Vergebt NIEMALS!!!