Sensationsurteil in Wien: Für Genesene ist die Pandemie vorbei!Keine epidemiologische GefahrDieses Urteil ist wirklich bahnbrechend und die Begründung eine Sensation: “Es kann dem Vorbringen des Beschwerdeführers, dass der Zweck der entsprechenden Regelungen in der Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 Infektionen gelegen ist, und aufgrund des Genesungsnachweises keine epidemiologische Gefahr ausgegangen ist, nicht vollständig entgegengetreten werden.”
Bedenken an der Anwendbarkeit der NormUnd weiters: ….. “Da im konkreten Fall die Tatbegehung durch den Beschwerdeführer schon nicht zweifelsfrei erwiesen werden kann und zudem rechtliche Bedenken – wie oben angeführt – hinsichtlich der Anwendbarkeit der gegenständlichen Norm im konkreten Fall bestehen, wird von der Fortführung des Verfahrens abgesehen und die Einstellung verfügt…… “ Das Gericht hat also Bedenken, ob die Rechtsnorm bei einem Menschen mit Genesungsnachweis oder mit neutralisierenden Antikörpern angewendet werden kann.
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